Stadt Radevormwald Amt verteilt Masken an Bedürftige

Radevormwald · 270 Rader haben jeweils drei Masken erhalten – hinzu kommen 86 Asylbewerber. Die Corona-Schutzverordnung NRW sieht das Tragen einer medizinischen Maske vor.

 Volker Grossmann leitet das Sozialamt in Rade.

Volker Grossmann leitet das Sozialamt in Rade.

Foto: Hogekamp, Lena (hoge)

Damit sich auch bedürftige Menschen vernünftig vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus schützen können, hat das Land NRW 8,7 Millionen medizinische Masken zur Verfügung gestellt. Fünf Millionen davon gehen an die Kreise und kreisfreien Städte, 3,7 Millionen an Tafeln und Wohlfahrtsverbände. Oberberg erhält demnach 47.000 medizinische Masken und gibt die Mund-Nasen-Bedeckungen an die 13 oberbergischen Jobcenter-Standorte in den Kommunen sowie an die Sozialämter der Städte und Gemeinden weiter. Das Deutsche Rote Kreuz holte die Masken beim Land ab, verteilte sie und brachte sie an die einzelnen Standorte. Pro Person werden drei Masken ausgegeben. Anspruch haben Personen, die folgende Leistungen erhalten:
▶ Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II) – diese Menschen werden in Radevormwald vom Jobcenter versorgt
▶ Hilfe zum Lebensunterhalt und
▶ Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Bei den beiden letztgenannten Gruppen kommt das Radevormwalder Sozialamt ins Spiel, denn das ist für die Verteilung der Masken zuständig. „Und sie sind auch bereits übergeben worden“, sagt Leiter Volker Grossmann. Er habe die Masken höchstpersönlich eingepackt und verschickt. 270 Rader, die zu den beiden letztgenannten Gruppen zählen, haben jeweils drei Masken erhalten – hinzu kommen nach Angaben von Grossmann noch 86 Asylbewerber, die ebenfalls jeweils drei Masken erhalten haben. „Alle Masken wurden direkt an die Betroffenen verteilt“, teilt Grossmann mit.

Die Corona-Schutzverordnung NRW sieht in der aktuell gültigen Fassung das Tragen einer medizinischen Maske (sogenannte OP-Masken der Norm EN 14683 oder Masken der Standards KN 95/N 95 oder FFP2 an folgenden Orten vor:
▶ Einzelhandelsgeschäfte, Apotheken, Tankstellen, Banken
▶ Arztpraxen und vergleichbare medizinische Einrichtungen
▶ ÖPNV, auch an Bahnhöfen und Haltestellen
▶ Gottesdienste und andere Versammlungen zur Religionsausübung auch am Sitzplatz

(rue)
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