Amtsgericht in Wipperfürth Uneinsichtiger Ladendieb erhält eine Bewährungsstrafe

Radevormwald · Der 21-Jährige aus Radevormwald behauptete unter anderem, er habe das Diebesgut nur deshalb in seiner Tasche gehabt, weil er die Hände nicht frei hatte.

 Hinweisschild zum Amtsgericht in Wipperfürth.

Hinweisschild zum Amtsgericht in Wipperfürth.

Foto: NN/nn

Mit eher zweifelhaften Ausreden versuchte ein 21-jähriger Mann aus Radevormwald vor dem Richter am Wipperfürther Amtsgericht seine Unschuld zu beweisen. Ihm wurde vorgeworfen, im Mai mehrere Diebstähle in zwei Wuppertaler Bekleidungsgeschäften begangen zu haben.

Der Angeklagte gab an, dass eine Jacke im Wert von 79 Euro, von der er in der Umkleidekabine den Preis entfernt hatte, nur in seinem Rucksack gewesen sei, weil er in den Händen keinen Platz mehr gehabt hätte, um sie zu tragen. Dass er mit dem Rucksack an der Kasse vorbeigegangen und den Laden verlassen habe, ohne die Jacke zu bezahlen, sei laut des Angeklagten nur ein Versehen gewesen.

Der Hausdetektiv, der den Kunden per Monitor beobachtet hatte, hatte ihn am Ausgang zur Rede gestellt. Am Amtsgericht machte der 48-jährige Sicherheitsbeauftragte zu dem Vorfall eine Zeugenaussage: „Er ist laut geworden und Richtung Innenstadt gelaufen, wo ich ihn gefasst habe. Passanten haben dann die Polizei gerufen.“

In einem anderen Geschäft hatte sich der Radevormwalder zwei Wochen später eine Herrenuhr im Wert von knapp 17 Euro in die Hosentasche gesteckt, was eine Mitarbeiterin beobachtet hatte. Nachdem er den Laden verlassen hatte, hielt ihn die Filialleiterin kurz vor dem Ausgang des Einkaufscenters auf und rief die Center-Security. „Er sollte mit ins Büro kommen, aber er hat sich gewehrt. Als er auf die Rolltreppe ging, habe ich ihn festgehalten“, sagte die Filialleiterin als Zeugin aus. Dabei habe sich der 21-Jährige losgerissen und die Frau am Fingernagel verletzt.

Erst die Sicherheitsleute hätte es geschafft, ihn ins Büro zu bringen. „Er hat laut geschrien und mich auch indirekt bedroht“, sagte die Zeugin aus, die danach Angst hatte nach Geschäftsschluss den Laden alleine zu verlassen. Trotz Hausverbot sei der gebürtige Iraner mehrfach wieder im Laden aufgetaucht, zuletzt zwei Tage vor dem ersten Verhandlungstag im November. „Er stand wieder am Schmuckständer. Ich habe direkt die Security gerufen“, berichtete die Zeugin.

Für das Gericht war der Angeklagte damit eindeutig überführt. „Ich wollte das nicht machen, es ist einfach passiert“, räumte der 21-Jährige in seinem letzten Wort die Taten dann doch noch ein.

Die Staatsanwältin forderte für die beiden Diebstähle und die Körperverletzung eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten zur Bewährung. Die Geldstrafen aus früheren Straftaten – ebenfalls Diebstähle – hätten nichts bewirkt. „Zudem ist die Rückfallgeschwindigkeit sehr hoch“, begründete sie das Strafmaß.

Dem Antrag schloss sich der Richter in seinem Urteil an. Die Bewährungszeit ist auf drei Jahre festgelegt, zudem muss der Verurteilte 100 Sozialstunden leisten.

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