Amtsgericht Wipperfürth Tödlicher Verkehrsunfall vor Amtsgericht

Hückeswagen · Vor einem Jahr war auf der K1 ein Motorradfahrer aus Remscheid mit dem Auto einer 36-jährigen Hückeswagenerin zusammengestoßen. Der 31-Jährige starb noch am Unfallort. Jetzt wurde der Fall vor dem Amtsgericht verhandelt.

 Mit seinem Motorrad war ein 31-Jähriger aus Remscheid im Vorjahr nach einem Zusammenstoß mit einem Pkw von der K1 abgekommen und auf das Feld neben der Straße gestürzt. Der Mann war wohl mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs gewesen.

Mit seinem Motorrad war ein 31-Jähriger aus Remscheid im Vorjahr nach einem Zusammenstoß mit einem Pkw von der K1 abgekommen und auf das Feld neben der Straße gestürzt. Der Mann war wohl mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs gewesen.

Foto: polizei/Polizei

Der Richter am Amtsgericht in Wipperfürth brachte es nach etwa drei Stunden der Hauptverhandlung auf den Punkt: „Ein Strafverfahren kann in einem solchen Fall nie die endgültige Wahrheit ans Licht bringen.“ Verhandelt wurde gegen eine 36-jährige Hückeswagenerin, der vorgeworfen wurde, vor etwa einem Jahr auf der K1 in Richtung Remscheid beim Ausbiegen aus der Einmündung der K 49 einen 31-jährigen Motorradfahrer übersehen zu haben. Sie war wegen fahrlässiger Tötung angeklagt. Der zweifache Familienvater war so unglücklich gestürzt, dass er noch am Unfallort gestorben war.

Durch die Schilderung der Zeugen, der Aussage der Angeklagten, den emotionalen letzten Worten der als Nebenklägerin auftretenden Witwe und nicht zuletzt in den nüchternen Sätzen des Sachverständigen wurde eines deutlich: Im Leben können Sekunden ausreichen, mehrere Leben zu zerstören.

Die oft grausame Ironie des Lebens zeigte sich darin, als der Verteidiger den Sachverständigen fragte: „Was wäre gewesen, wenn der verstorbene Motorradfahrer die Höchstgeschwindigkeit eingehalten hätte?“ Der antwortete darauf: „Dann hätte er etwa eine halbe Sekunde mehr Zeit gehabt und vielleicht wäre der Unfall dann vermeidbar gewesen.“

Es war ein Verfahren, in dem es keinen Zweifel über die Umstände gab. Die 36-Jährige war am 15. Juni 2018 gegen 6 Uhr morgens auf dem Heimweg von der Nachtschicht gewesen; die Fahrtstrecke war ihr seit Jahren bekannt. „Ich kenne die Gegend, weiß, dass es hier oft nicht gut einsehbar ist, wer von links oder rechts kommt“, sagte die junge Frau, für die nach eigener Aussage kein Tag vergangen sei, an dem sie nicht an den Unfall gedacht habe.

Die 36-Jährige habe sich in die Kreuzung vorgetastet, habe plötzlich von links den Motorradfahrer angeschossen kommen sehen. „Da habe ich mich so furchtbar erschreckt, ich weiß nicht mehr, was danach passiert ist. Ich habe nur einen Knall gehört“, sagte die Angeklagte. Der Motorradfahrer müsse laut der Schilderung des Sachverständigen mit einer Geschwindigkeit von rund 120 Stundenkilometern gefahren sein. Zwei Zeugen aus Radevormwald, die als erste an der Unfallstelle gewesen waren, hatten zuvor ausgesagt, dass der Motorradfahrer sie vor der S-Kurve an der Steigung noch mit hoher Geschwindigkeit überholt habe. Die eine Zeugin, eine 33-jährige Pflegefachkraft, sagte: „Wenn Gegenverkehr aus der Kurve gekommen wäre, hätte es bestimmmt schon da gekracht.“

Der zweite Zeuge, ein 26-jähriger Rettungssanitäter, gab an, beobachtet zu haben, wie der Motorradfahrer nach dem Überholmanöver leicht ins Schlingern gekommen war.

Nach einem etwa halbstündigen Rechtsgespräch zwischen Richter, Staatsanwältin sowie den Rechtsanwälten, sagte der Vorsitzende: „Wir haben hier so etwas wie eine prozessuale Wahrheit ermitteln können. Daraus ergibt sich aber die Frage für jeden Einzelnen hier: Könnte uns etwas Vergleichbares nicht jederzeit selbst passieren?“ Die ehrliche Antwort sei: „Ja, das kann es.“ Daraus wiederum ergebe sich die Frage: „Kann und muss die Angeklagte bestraft werden?“ Im Rechtsgespräch habe man sich darauf geeinigt, das Verfahren gegen eine Geldauflage in Höhe von jeweils 1000 Euro für die beiden Kinder des Verstorbenen einzustellen.

Zufrieden konnte dieses Ergebnis hingegen keinen machen. Die Witwe brachte es unter Tränen abschließend auf den Punkt: „Es ist ein Leben lang da, es geht nicht einfach so mit einer Geldzahlung oder einem Urteil weg. Meine Kinder haben ihr Leben lang keinen Papa mehr.“

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