Amtsgericht Wipperfürth Richter verhängt Geldstrafe für missglückten Diebstahl

Radevormwald · Ein 43-Jähriger wurde ertappt, als er in einem Radevormwalder Lebensmittel-Discounter drei DVDs mitgehen lassen wollte.

 Ein Mann aus Radevormwald musste sich jetzt wegen Diebstahls vor dem Amtsgericht in Wipperfürth verantworten.

Ein Mann aus Radevormwald musste sich jetzt wegen Diebstahls vor dem Amtsgericht in Wipperfürth verantworten.

Foto: NN/nn

Kleinere Vergehen, wie beispielsweise ein Diebstahl geringwertiger Sachen, begründen Angeklagte vor Gericht oft mit persönlichen Schwierigkeiten oder Schicksalsschlägen. So auch der 43-jähriger Sozialhilfeempfänger, der im April in einem Radevormwalder Lebensmittel-Discounter drei DVDs im Wert von 37 Euro stehlen wollte. Der Radevormwalder wurde dabei jedoch ertappt, wodurch die Ware im Laden verblieb.

Vor dem Richter am Wipperfürther Amtsgericht gestand er die Tat sofort, wies aber auch auf seine derzeitigen Lebensumstände hin: „Meine Eltern sind innerhalb von drei Monaten verstorben, dadurch ist vieles aus dem Ruder gelaufen“, erklärte der Angeklagte. Zudem hätte er sich im Methadon-Programm befunden – eine Therapieform für langjährige Heroinsüchtige. Ohne die Unterstützung der Eltern sei er mit dem Geld vom Sozialamt nicht ausgekommen. „Ich kam aus dem Krankenhaus und hatte schon drei Tage lang nichts mehr gegessen“, fügte der Angeklagte hinzu. Doch statt Lebensmittel zu stehlen, wollte ihm jemand Geld für die DVDs geben. „Ich dachte, das wäre leichter“, sagte er aus. Dem Gericht ist der Radevormwalder kein Unbekannter. Zwölf Eintragungen wies sein Bundeszentralregisterauszug auf, darunter Betäubungsmittel-Delikte und mehrfache Diebstähle. Erst im Januar wurde er für einen Diebstahl zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je zehn Euro verurteilt. Nur drei Monate später wurde er im Lebensmittel-Discounter erwischt. „Ihre Rückfallgeschwindigkeit ist sehr hoch“, stellte der Richter fest.

Dennoch hielten Richter und Staatsanwältin eine weitere Geldstrafe in Höhe von 800 Euro (80 Tagessätze à zehn Euro) für angemessen. Der Richter mahnte den Angeklagten jedoch eindringlich: „Die nächste Strafe wird nicht mehr nur eine Geldstrafe sein.“ Der Radevormwalder nahm das Urteil mit gesenktem Kopf entgegen und gelobte Besserung: „Es tut mir leid. Ich habe mir vorgenommen, nichts Unrechtes mehr zu tun“, beteuerte er schuldbewusst.

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