Prozess in Mönchengladbach Tierquälerei: Angeklagte kam nicht zum Termin

Mönchengladbach · Die Angeklagte brachte mehrere Entschuldigungen für ihr Fehlen vor Gericht vor.

 Der Fall liegt beim Amtsgericht.

Der Fall liegt beim Amtsgericht.

Foto: Bauch, Jana (jaba)

Umsonst gewartet: Ein für Mittwoch geplanter Prozess wegen Tierquälerei vor dem Amtsgericht war bereits nach 20 Minuten beendet, da die Angeklagte nicht erschienen war. Eine 25-Jährige soll im Juli 2017 ihren Mischlingshund bei einer Außentemperatur von 34,5 Grad in ihrem geparkten Auto zurückgelassen haben. Gegen 11.30 Uhr sei eine Zeugin auf das Tier aufmerksam geworden und habe Hilfe geholt. Der Hund sei eine Stunde später von der Feuerwehr aus dem Auto befreit worden, sei zu diesem Zeitpunkt derart dehydriert gewesen, dass er tierärztlich behandelt werden musste.

Laut Richter hatte die Beschuldigte knapp eine Stunde vor Verhandlungsbeginn bei Gericht angerufen und erklärt, sie habe die Ladung erst an diesem Tag in ihrem Briefkasten vorgefunden und sei daher noch nicht unterwegs. Ebenfalls um diese Zeit rief eine Zeugin – mutmaßlich eine Verwandte der Angeklagten an – und erklärte, aus gesundheitlichen Gründen verhindert zu sein. Der Richter bat um die Zusendung eines Attestes.

Nachdem die Angeklagte auch eine gute Viertelstunde nach dem vorgesehenen Prozessbeginn nicht erschienen war, versuchte der Richter, sie telefonisch zu erreichen – zunächst vergeblich. Dann erging ein Rückruf: Die Beschuldigte erklärte, ihr Auto sei kaputt, daher müsse sie sich erst eine Verbindung heraussuchen, um mit öffentlichen Verkehrsmitteln anzureisen. Damit war die Verhandlung geplatzt, die Zeugen wurden entlassen. Die Staatsanwältin beantragte einen Strafbefehl. Gegen diesen kann die Angeklagte Widerspruch einlegen, dann würde der Fall ein zweites Mal vor Gericht kommen.

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