Zwischen Gartenstadt und dem Kreuz Moers A57-Ausbau geht in entscheidende Phase

Moers-Kapellen · Der Abschnitt gilt als eine der aufwändigsten Etappen des Projekts. Jetzt hat die Bezirksregierung den Erörterungstermin festgelegt. Was Anwohner und Grundstückseigentümer dazu wissen müssen und warum es eine Lücke in der Lärmschutzwand gibt.

 Das Autobahnkreuz Moers verbindet die A57 (im Bild von links unten nach rechts oben) mit der A40.

Das Autobahnkreuz Moers verbindet die A57 (im Bild von links unten nach rechts oben) mit der A40.

Foto: Christoph Reichwein (crei)

Rund 900 Millionen Euro für insgesamt 63 Kilometer Autobahn – der Ausbau der A 57 zwischen den Autobahnkreuzen Köln-Nord und Kamp-Lintfort ist in jeder Hinsicht ein Superlativ. Geplant und umgesetzt wird er Abschnitt für Abschnitt. Der 6,4 Kilometer lange Teil zwischen Krefeld-Gartenstadt und dem Kreuz Moers gilt dabei als eine der aufwendigsten Etappen des Großprojekts. Jetzt geht das Verfahren für den Ausbau, der für die Moerser in vielerlei Hinsicht Konsequenzen hat, in die entscheidende Phase: Die Bezirksregierung Detmold hat die Erörterung – das Kernstück der Öffentlichkeitsbeteiligung im Planfeststellungsverfahren – für Oktober geplant. Was Anwohner, Grundstückseigentümer, Kommunen und Interessensvertreter dazu wissen müssen.

Ausgangslage Der Autobahnabschnitt ‚Kapellen‘ gehört zu den verkehrsreichsten überhaupt. Etwa 76.000 Fahrzeugen sind dort täglich unterwegs. Und das Problem wird immer größer: Für das Jahr 2030 gehen Prognosen von mehr als 80.000 Fahrzeugen täglich aus. Ziel ist daher die Beseitigung von Engpässen und des damit verbundenen Stauaufkommens.

Baumaßnahmen Die Pläne zur Realisierung desselben haben es in sich – vor allem aus Sicht der Moerser: Sie umfassen unter anderem den Abriss und Neubau der Brückenbauwerke, mit denen die A 57 die Kreisstraße 3 (K 3 / Moerser Straße), die Vennikelstraße, die Lauersforter Straße, die Straße „Klömpkenshof“ und die Wilhelm-Anlahr-Straße quert. Die K 3 und der Moerskanal sollen teilverlegt werden, die Unterführung des Weges ‚Krienshütte‘ soll entfallen. Die Rampenfahrbahnen der Anschlussstelle ‚Kapellen‘, die dem Ausbauabschnitt ihren Namen verleiht, müssen baulich angepasst werden.

Lärmschutz Für den aktiven Lärmschutz sind über Längen von etwa 3,7 Kilometer auf der Westseite und rund vier Kilometer auf der Ostseite der A 57 Lärmschutzwände geplant. Sie sollen zwischen 2,5 und sieben Meter hoch sein. Zusätzlich soll ein lärmmindernder Fahrbahnbelag eingebaut werden. Der sei zwischen zwei bis fünf dB(A) leiser als die Referenzwerte von Standardbelägen, teilt die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Rheinland mit. Zum Vergleich: Eine Minderung um etwa drei dB(A) entspricht in etwa einer Halbierung des Verkehrsaufkommens.

Anwohnerinnen und Anwohner in Holderberg befürchten trotzdem Probleme. Im März vergangenen Jahres hatte die Landesregierung auf Anfrage des Moerser Landtagsabgeordneten Ibrahim Yetim (SPD) mitgeteilt, dass es zwischen Gartenstadt und dem Kreuz Moers keine durchgehende Lärmschutzwand geben wird. Yetim wollte wissen, warum die Planungen eine rund 500 Meter lange Lärmschutzlücke vorsehen.

Nach den damaligen Angaben des Ministeriums richten sich die Länge und die Höhe der Lärmschutzanlagen nach den Ergebnissen der lärmtechnischen Untersuchung zum Planfeststellungsverfahren. Im fraglichen Abschnitt seien die maßgeblichen Immissionsgrenzwerte eingehalten oder unterschritten, hieß es. Deshalb seien „weitergehende Lärmschutzmaßnahmen gemäß den gesetzlichen Grundlagen nicht möglich“. Viele Moerser befürchten allerdings, dass der Verkehr und damit auch der Lärm mit dem Ausbau zunehmen werden.

Auch die Stadt Moers hat in einer Stellungnahme Bedenken wegen der Aussparung der Lärmschutzwand zwischen dem Grafschafter Rad- und Wanderweg und der Wilhelm-Anlahr-Straße nach Osten in Richtung Holderberg geäußert und das Bauvorhaben deshalb in der geplanten Form abgelehnt.

Erörterungstermin Die Bezirksregierung Detmold hat für Mittwoch und Donnerstag, 19. und 20. Oktober, die Erörterung geplant – das Kernstück der Öffentlichkeitsbeteiligung im Planfeststellungsverfahren. Vom 20. Januar bis 19. Februar 2021 lagen die Planunterlagen zur allgemeinen Einsichtnahme öffentlich aus. Während der einmonatigen Frist gingen zahlreiche Einwendungen ein.

Planfeststellungsbehörde ist im Regelfall nicht die Bezirksregierung Detmold, sondern die eigentlich örtlich zuständige Bezirksregierung Düsseldorf. Die abweichende Zuständigkeit geht auf die Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten nach dem Straßenrecht und Eisenbahnkreuzungsrecht zurück. Sie hatte es dem NRW-Verkehrsministerium ermöglicht, die Zuständigkeit per Erlass der Bezirksregierung Detmold zu übertragen.

Um die Organisation des Erörterungstermins zu erleichtern, bittet die Bezirksregierung um schriftliche Anmeldung: per Post an die Adresse Bezirksregierung Detmold, Dez. 25, Leopoldstraße 15, 32756 Detmold) oder per E-Mail an post25@bezreg-detmold.nrw.de. Anmeldungen sollten Name und Anschrift der oder des Teilnehmenden enthalten. Aber: Die Teilnahme an der Erörterung ist nicht von dieser Meldung abhängig. Veranstaltungsort ist die Halle ‚Kaya Plaza‘, Gladbacher Straße 411, in Krefeld. Beginn ist jeweils um 11 Uhr.

Einwender, Träger öffentlicher Belange und Betroffene bekommen die Gelegenheit, ihre Fragen und Stellungnahmen zum Ausbauprojekt mit der Autobahn GmbH zu erörtern. Der Erörterungstermin ist grundsätzlich zwar nicht öffentlich, die Öffentlichkeit kann aber zugelassen werden, wenn die Verhandlungsleitung dies zulässt und kein Beteiligter widerspricht. Zunächst werden die Themen erörtert, die von den Einwendern vorgeschlagen wurden. Daran schließt sich im nichtöffentlichen Teil die Erörterung der Grundstücksbetroffenheiten an.

Zu den Themen gehören neben dem Trassenverlauf vor allem die Auswirkungen der Baumaßnahme auf Mensch und Umwelt sowie Fragen der Grundstücksnutzung. „Alle privaten Einwendungen sowie die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange werden eingehend behandelt“, heißt es von Seiten der Bezirksregierung. 76 Personen hätten Einwendungen gegen die Ausbaupläne erhoben, zahlreich weitere kämen auf Unterschriftenlisten hinzu. Die Einwendungen beträfen insbesondere das Thema Lärmschutz.

Beim Erörterungstermin müssen die Vorgaben der dann gültigen Coronaschutzverordnung beachtet werden. Darauf weist die Bezirksregierung hin. Den Teilnehmerinnen und Teilnehmern wird empfohlen, einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz mitzubringen.

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