Kommentar zu illegalem Autorennen in Moers Mord-Urteil ist Ansage im Kampf gegen den Raser-Irrsinn

Moers · Mit baulichen oder verkehrsregelnden Mitteln lassen sich PS-Protze nicht stoppen, meint unsere Autorin. Die Verurteilung eines 22-Jährigen wegen Mordes soll vor allem auch eines: abschrecken.

 Blumen an der Stelle, an der eine 43 Jahre alte Frau ums Leben kam.

Blumen an der Stelle, an der eine 43 Jahre alte Frau ums Leben kam.

Foto: Christoph Reichwein (crei)

Selten hat ein Schicksal die Menschen in Moers so berührt wie das der 43 Jahre alten Mutter, die am Ostermontag vergangenen Jahres auf der Bismarckstraße in Meerbeck mit ihrem Kleinwagen in ein illegales Autorennen geriet und später im Krankenhaus an ihren schweren Verletzungen starb. Zur falschen Zeit am falschen Ort: Dieser Wahnsinn hätte jeden treffen können, das hat der Prozess der Öffentlichkeit auf schauerliche Weise vor Augen geführt. Die Meerbecker hat der Unfall aber auch deshalb so schockiert, weil er wie die Konsequenz aus einer stetigen Entwicklung erscheint. Der Stadtteil hat schon lange ein Problem mit der „Auto-Szene“. Vor Gericht bestätigte ein Polizist am Montag, dass die Bismarckstraße eine beliebte und bekannte Strecke für – ich formuliere es mal mit meinen eigenen Worten – PS-Protze mit wenig bis gar keinem Sinn für Verantwortung und Regeln der Straßenverkehrsordnung ist. Die Frage bleibt: Was lässt sich gegen diesen Raser-Irrsinn unternehmen? In Moers wurde in der Vergangenheit schon viel versucht und über viel diskutiert: Drempel, Kissen, Blumenkübel ...

Zweimal wollte der Auto Club Europa (ACE) auf der Bismarckstraße eine Geschwindigkeitsbegrenzung einführen. Weit mehr als 1000 Unterschriften trug eine Initiative dafür im Juni zusammen. Das Problem ist: Die Straßenverkehrsordnung lässt Tempo 30 – abgesehen von sensiblen Bereich wie vor Schulen und Krankenhäusern – auf Hauptverkehrsstraßen nicht zu.

Ich habe diese Frage an anderer Stelle schon einmal gestellt: Können wir Moers raserdicht machen? Ich denke nach wie vor: nein, jedenfalls nicht mit baulichen oder verkehrsregelnden Mitteln. Wer ohne Rücksicht auf Verlust aufs Gas treten will, findet dafür immer eine unpassende Stelle. Solchem Irrsinn klare Grenzen zu setzen, ist Aufgabe des Gesetzgeber, der Polizei und – der Justiz. Auch, wenn das aktuelle Urteil noch nicht rechtskräftig ist, ist es dennoch eine Ansage an alle, die mit dem Gedanken spielen, sinn- und verantwortungslos aufs Gaspedal zu drücken. Hoffen wir, dass die Entscheidung so wirkt, wie es Verkehrsschilder leider oft nicht tun: abschreckend.

Julia

Hagenacker

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