Tödliches Autorennen in Moers 22-jähriger Raser wegen Mordes verurteilt

Moers · Im Prozess um ein illegales Autorennen mit einem Todesopfer in Moers ist das Urteil gefallen: Das Landgericht Kleve hat den 22-jährigen Fahrer des Mordes für schuldig befunden.

 Der Hauptangeklagte (M) unterhält sich vor Prozessbeginn mit seinen Anwälten Patrick Vogt (l) und Thilo Pforte.

Der Hauptangeklagte (M) unterhält sich vor Prozessbeginn mit seinen Anwälten Patrick Vogt (l) und Thilo Pforte.

Foto: dpa/Roland Weihrauch

Nach einem illegalen Autorennen mit einem Todesopfer in Moers hat das Landgericht Kleve den 22 Jahre alten Fahrer wegen Mordes verurteilt. Er bekam am Montag eine lebenslange Freiheitsstrafe. Eine 43 Jahre alte unbeteiligte Autofahrerin hatte im April 2019 tödliche Verletzungen erlitten, als der hochmotorisierte Wagen des 22-Jährigen gegen ihr Auto prallte. Mit ihrem Urteil folgten die Richter der Forderung der Staatsanwaltschaft.

Den zweiten Angeklagten, der das andere Auto bei dem Rennen gesteuert hatte, verurteilten die Richter zu drei Jahren und neun Monaten wegen Teilnahme an einem verbotenen Kraftfahrzeugrennen mit Todesfolge. Damit gingen sie deutlich über die Forderung der Anklage hinaus, die auf eine zweijährige Bewährungsstrafe plädiert hatte.

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Der 22-Jährige und der andere Mann hatten sich nach Überzeugung der Richter im vergangenen April in Moers bei Duisburg mit ihren rund 600 PS starken Autos in einem Wohngebiet das Rennen geliefert. Beide Angeklagten gaben das im Prozess zu.

Während des Rennens stieß der 22-Jährige mit dem Kleinwagen der Frau zusammen, die gerade auf die Straße eingebogen war. Die 43-Jährige wurde herausgeschleudert und starb nach drei Tagen. Laut Gutachter soll der Unfallwagen bei dem Rennen auf bis zu 167 Kilometer pro Stunde beschleunigt haben.

Der 22-Jährige habe die Möglichkeit des Todes anderer Verkehrsteilnehmer erkannt und billigend in Kauf genommen, hatte die Staatsanwaltschaft in ihrem Plädoyer argumentiert. Die Geschwindigkeit sei „halsbrecherisch“ gewesen.

Die Verteidigung des Unfallfahrers sprach von einer „Wahnsinnstat“ mit einer „Wahnsinnsfolge“, ging aber von Fahrlässigkeit aus. „Er hat ernsthaft darauf vertraut, dass ein solches Geschehen nicht stattfinden werde.“

In seinem sogenannten letzten Wort vor dem Urteil sagte der 22 Jahre alte Unfallfahrer: „Es tut mir unfassbar leid. Ich möchte es rückgängig machen, aber leider kann ich das nicht mehr.“

(dpa/dtm)
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