Behörde will auf Bundesgesetz warten Kreis Wesel hält Corona-Regeln für ausreichend

Kreis Wesel · Obwohl die Infektionszahlen steigen, will man in der Kreisverwaltung das neue Bundesgesetz abwarten. Man werde nicht selbstständig neue Maßnahmen ergreifen, hieß es.

 Landrat Ingo Brohl (CDU) in einer Impfkabine im Impfzentrum Wesel.

Landrat Ingo Brohl (CDU) in einer Impfkabine im Impfzentrum Wesel.

Foto: Christoph Reichwein (crei)

(her) Welche Regeln wann wo inwiefern gelten, das durchdringt bei Leibe nicht mehr jeder. Haben die Geschäfte geöffnet oder geschlossen, braucht man einen Test, gibt es Click & Collect oder Click & Meet, gilt in Emmerich das gleiche wie in Wesel und in Moers das gleiche wie in Duisburg? Die Lage der Corona-Regeln in Nordrhein-Westfalen ist, auch nach sorgfältigem Studium, unübersichtlich. Abhilfe soll die Novelle des Infektionsschutzgesetzes auf Bundesebene schaffen, die zwar im Grunde bloß die bereits geltenden Regeln normiert, aber für alle Länder, Kreise und Städte mit entsprechender Inzidenzzahl verbindlich macht.

Die Infektionszahlen sind zuletzt auch im Kreis Wesel wieder stark gestiegen, die Notwendigkeit für eigene, strengere Regeln sieht man im Kreishaus aber nicht. So hätte der Kreis zwar die Möglichkeit, den Einzelhandel wieder bis auf Click & Collect zu schließen, und sogar nächtliche Ausgangssperren zu verhängen, wie sie gerade in Köln vorbereitet werden. Davon will man in Wesel aber keinen Gebrauch machen. Auf Anfrage erklärte eine Sprecherin, der Kreis warte die Entscheidung zu Neuregelung des Infektionsschutzgesetzes ab. Wichtig sei eine „planbare und verlässliche Pandemiepolitik, die die Bürger nicht verunsichert“. Landrat Ingo Brohl (CDU) wollte sich auf Anfrage selbst nicht äußern, die Antworten einer Sprecherin gäben aber seine Meinung wieder.

Auch die Test-Option, die die Öffnung verschiedenster Einrichtungen wie dem Einzelhandel bei Vorlage eines aktuellen negativen Tests ermöglicht, soll bestehen bleiben. Durch die Testoption werde „verantwortbares Einkaufen“ ermöglicht. Die Sprecherin sagte: „Die Ansteckungsgefahr ist durch diese Vorkehrungen gering, zumal zu beobachten ist, dass die Geschäfte eher gering frequentiert werden.“

Zuletzt war aus der Allgemeinverfügung des Kreises die Maskenpflicht für Fahrgemeinschaften im Auto gestrichen worden. Die fußte laut Kreis auf der Corona-Schutzverordnung. „Danach ist eine nachhaltige und signifikante Sieben-Tages-Inzidenz von über 100 erforderlich, die es für den Kreis Wesel aktuell nicht gibt“, sagte die Sprecherin. Die Sieben-Tage-Inzidenz lag am Mittwoch im Kreis bei 129,1.

(her)
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