Politik in Mönchengladbach Weniger Zeit für Wahlwerbung auf Plakaten

Mönchengladbach · Der Rat hat beschlossen, dass Wahlplakate künftig nur noch acht Wochen vor einer Wahl hängen dürfen. Im Vergleich zu Köln und Düsseldorf sind das immer noch zwei Wochen mehr.

 Wahlplakate von CDU und Grünen vor der Landtagswahl 2017 an der Bismarckstraße.

Wahlplakate von CDU und Grünen vor der Landtagswahl 2017 an der Bismarckstraße.

Foto: Sabine Kricke

Ein Wald von Wahlplakaten gehört vor jeder Wahl zum Stadtbild. Künftig wird er in Mönchengladbach aber nicht mehr so lange zu sehen sein wie bisher. Wie der Rat am Donnerstag einstimmig beschlossen hat, dürfen Wahlplakate ab sofort nur noch ab acht Wochen vor dem Wahltermin aufgehängt werden. Damit verkürzten die Parteien den Zeitraum für Wahlplakate um vier Wochen. Bisher erlaubte ein Erlass der Landesregierung Wahlwerbung im öffentlichen Raum ab drei Monaten vor dem Wahltermin. Damit bleiben Wahlplakate in Mönchengladbach allerdings noch länger erlaubt als etwa in Köln, Düsseldorf, Aachen, Krefeld, Neuss, Bochum und Essen, wo jeweils erst sechs Wochen vor dem Wahltermin plakatiert werden darf. Dies hatte die Verwaltung auch für Mönchengladbach vorgeschlagen, allerdings beantragte der CDU-Fraktionsvorsitzende Hans Peter Schlegelmilch, in Gladbach bei acht Wochen Plakatwerbung zu bleiben. Die neue Regelung greift erstmals zur Europawahl 2019.

Das Rathaus hatte vorgeschlagen, den Zeitraum der Plakatwerbung zu verkürzen, da „eine intensive Werbung der Parteien zu einem negativen Stadtbild führen kann“, was durch Witterungseinflüsse und Vandalismus noch verstärkt würde. Außerdem hätten sich viele Bürger bei der Verwaltung beschwert, die sich durch die lange Plakatierungsphase gestört fühlen. Parteien hätten heute durch das geänderte Medienverhalten ganz andere Möglichkeiten des Wahlkampfs. „Außerdem ist ein beachtlicher Anteil der Wähler bis kurz vor dem Wahltag unentschlossen, so dass eine längerfristige Plakatierung hier offensichtlich nicht zu einer Entscheidungsfindung beiträgt.“

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