8,8 Millionen Euro für 2019 8,8 Millionen Euro für sozialen Wohnungsbau vom Land

Mönchengladbach · Das Budget für geförderten Wohnungsbau wächst für dieses Jahr um rund 22 Prozent. Dabei wurden die Mittel im vergangenen Jahr nicht einmal in Gänze abgerufen.

 Wohnungsbau (Symbolbild).

Wohnungsbau (Symbolbild).

Foto: dpa/Bernd von Jutrczenka

Die Stadt bekommt in diesem Jahr mehr Geld für sozialen Wohnungsbau vom Land. Wie das Landesbauministerium mitteilte, liegt das Budget für preisgebundenen Mietwohnungsbau in Mönchengladbach in diesem Jahr bei 8,8 Millionen Euro, das sind satte 1,6 Millionen Euro mehr als noch im vergangenen Jahr. Hinzu kommen weitere 2,7 Millionen Euro für Eigentumsförderung (2018: 1,2 Millionen) und knapp 1,5 Millionen Euro für die Förderung von Modernisierungen (2018: 1,1 Millionen). In Summe stehen für dieses Jahr als knapp 13 Millionen Euro bereit, 2018 waren es 9,5 Millionen.

„Der Neubau von Mietwohnraum, die Modernisierung alter Bestände, studentisches Wohnen und energetische Gebäudesanierung müssen ein elementarer Bestandteil unserer Wohnraumstrategie sein“, lobten die beiden CDU-Landtagsabgeordneten Jochen Klenner und Frank Boss. Der FDP-Abgeordnete Andreas Terhaag betonte, damit werde ein „riesiger Schritt in Richtung Lebensqualität für alle getan“.

Die Frage ist nur: Wird das Geld denn auch abgerufen? In den vergangenen Jahren erreichten die Anträge von Bauwilligen nicht die Förderhöchstgrenze, weil sich Investoren billiges Kapital zinsgünstig auch so am Kreditmarkt beschaffen können, ohne eine Mietpreisbindung für die folgenden Jahrzehnte einzugehen. Im vergangenen Jahr etwa wurden vier Projekte gefördert mit knapp 4,5 Millionen Euro. Die restlichen 2,8 Millionen Euro wurden nicht abgerufen. Unter den geförderten Projekten waren auch Neubauten von rollstuhlgerechten Wohnungen an der Herzogstraße, und der Neubau von Wohnungen von Menschen mit Behinderung. Felix Heinrichs, SPD-Fraktionschef, verweist zudem darauf, dass laut Förderbestimmungen aus dem Jahr 2016 nur Gebäude mit maximal vier Vollgeschossen gefördert werden. Damit könnte die Förderung in großen Projekten (etwa Seestadt und Maria-Hilf-Terrassen) ohne Sonderregelung kompliziert werden.

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