Gilt nicht für Luxuswohnungen Bundesregierung beschließt Steueranreize für Wohnungsbau

Berlin · Die Bundesregierung will den Mietwohnungsbau durch Steueranreize für Investoren ankurbeln. Damit sind aber auch Bedingungen verknüpft.

 Eine Baustelle für ein Wohnviertel (Archiv).

Eine Baustelle für ein Wohnviertel (Archiv).

Foto: dpa/Christian Charisius

Das Kabinett brachte am Mittwoch eine befristete Sonderabschreibung auf den Weg. Damit können Bauherren für vier Jahre jeweils fünf Prozent der Anschaffungs- und Herstellungskosten einer neuen Mietwohnung zusätzlich bei der Steuer geltend machen. Zusammen mit der üblichen jährlichen Abschreibung von zwei Prozent können sie somit in den ersten vier Jahren 28 Prozent bei der Steuer absetzen. Dafür muss die Wohnung zehn Jahre vermietet werden. Eine Mietenobergrenze für die geförderten Wohnungen ist in dem Gesetzentwurf nicht vorgesehen. Der Bundestag muss das Vorhaben noch beschließen.

Dem Staat entgehen durch die Steuervorteile dem Entwurf zufolge jährlich etwa 235 Millionen Euro. Die Förderung gilt nur für Bauanträge oder Bauanzeigen nach dem 31. August 2018 und vor dem 1. Januar 2022.

Luxuswohnungen sollen nicht gefördert werden: In den Genuss der Steuervorteile kommen Investoren nur, wenn die Anschaffungs- und Herstellungskosten 3000 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche nicht übersteigen. Für die Sonderabschreibung geltend machen können Investoren aber höchstens 2000 Euro pro Quadratmeter.

Anders als eine im Frühjahr 2016 gescheiterte weitaus höhere Sonderabschreibung ist die nun geplante Förderung nicht auf Gebiete beschränkt, in denen der Wohnungsmarkt als besonders angespannt gilt.

(ham/Reuters)
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