Prozess in Mönchengladbach Brandstifter muss in die Psychiatrie

Mönchengladbach · Der 58-Jährige hatte in seiner Wohnung Feuer gelegt, um sich das Leben zu nehmen. Laut Sachverständigen ist er paranoid.

 Im Mönchengladbacher Brandstifter-Prozess fiel am Donnerstag das Urteil.

Im Mönchengladbacher Brandstifter-Prozess fiel am Donnerstag das Urteil.

Foto: dpa/Marius Becker

Ein 58-Jähriger, der wegen versuchten Mordes sowie versuchter Brandstiftung mit Todesfolge und schwerer Brandstiftung angeklagt war, ist am Donnerstag freigesprochen worden. Die Kammer ordnete jedoch eine Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik an. Dies war vorab auch von Seiten der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung gefordert worden. Einziger Unterschied bei den Plädoyers: Der Staatsanwalt sah den Vorsatz des Angeklagten als gegeben an, dass auch Unbeteiligte bei dem Brand hätten zu Tode kommen können. Dies wies der Verteidiger zurück. Sein Mandant sei in seiner Wahrnehmungsfähigkeit eingeschränkt gewesen. Die Kammer folgte jedoch der Anklage, die unter anderem auf versuchten Mord lautete.

Der Angeklagte hatte in der Absicht, sich umzubringen, im Februar an mehreren Stellen seiner Dachgeschosswohnung Feuer gelegt. Die Flammen gingen rasch auf die Decke, Fenster- sowie Türrahmen und den Spitzboden des Hauses über. Durch einen Knall, der vermutlich durch explodierende Spraydosen im Arbeitszimmer des Angeklagten entstand, wurden mehrere Nachbarn auf den Brand aufmerksam und konnten sich rechtzeitig in Sicherheit bringen. Laut einem Brandsachverständigen hätte sich das Feuer, wenn es nicht so schnell entdeckt worden wäre, ausgebreitet und auch auf die Nachbarwohnung übergehen können. Bei der dann zu erwartenden Rauchentwicklung wäre den übrigen Bewohnern der Fluchtweg über das Treppenhaus verwehrt gewesen.

Ein psychiatrischer Sachverständiger beschrieb den 58-Jährigen als häufig renitent und verbal-auffällig. Zudem habe er in der Vergangenheit wenig Krankheits- und Behandlungseinsicht gezeigt, sei vielmehr der „tiefen Überzeugung, dass er nicht krank“ sei. In den letzten Jahren sei er häufig in Kliniken gewesen, dabei „häufig unbegleitet aufgefunden“ und dann zwangs-eingewiesen worden. Der Sachverständige benannte die Krankheit als eine paranoide Psychose aus dem schizophrenen Formenkreis. Die Verfassung des Angeklagten unmittelbar vor der Tat sei eine Kombination aus Verärgerung über seinen Betreuer, der ihm angeblich den Zugang zu Geld verwehrt habe, und Verzweiflung gewesen. Ohne Geld habe er keine Möglichkeit zum Einkaufen gehabt, dadurch Hunger empfunden, gleichzeitig sei da die Angst gewesen, rauszugehen, da er dort bereits mehrfach aufgegriffen worden sei. Bei der Brandstiftung sei der Mann gezielt vorgegangen, habe an mehreren Stellen Feuer gelegt, Brandbeschleuniger eingesetzt und den Herd eingeschaltet. Jedoch sei seine Steuerungsfähigkeit eingeschränkt, möglicherweise auch komplett aufgehoben gewesen. Der Sachverständige stufte die Wiederholungsgefahr beim Angeklagten als hoch ein.

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