Kuriose Gerichtsprozesse Nach dem Urlaub vor den Kadi

Mönchengladbach · Sahneschlachten, Stellungsprobleme, verpatzte Elchtests... Es gibt schon verrückte Ferienerlebnisse, die in kuriosen Prozessen enden.

 Um einen Elch als Trophäe geht es heute in einem Mönchengladbacher Prozess.

Um einen Elch als Trophäe geht es heute in einem Mönchengladbacher Prozess.

Foto: dpa/Patrick Pleul

Unter einem Elchtest stellen sich viele ja immer noch ein umgekipptes Auto vor und nicht ein umgekipptes Tier. Aber genau um letztere Variante geht es bei einem aktuellen Gerichtsprozess vor dem Mönchengladbacher Landgericht. Ein Hobby-Jäger wollte einen Elch schießen und buchte dafür eine Reise nach Weißrussland. Knapp 4000 Euro kostete das fünftägige „Vergnügen“, inklusive Vollpension, Dolmetscher sowie die Jagd mit Abschussklausel. Für den Fall, dass der Kläger keine Gelegenheit zum Schuss bekommen sollte, sollten 1500 Euro vom Mönchengladbacher Reiseunternehmen erstattet werden. Für den Fall, dass ein Elch mit einem Trophäengeweih unter sechs Kilo erlegt würde, sollte der Kunde 500 Euro zurück erhalten.

Aus Sicht des Hobbyjägers verlief die Reise enttäuschend. Nach seiner Rückkehr verlangte er 1500 Euro zurück. Er habe zwar auf einen Elch gezielt, diesen jedoch nicht erlegt. Das Reiseunternehmen war anderer Ansicht, und so landete der Fall vor Mönchengladbacher Amtsgerichtsgericht.

Schon fast legendär ist ein „Urlaubs-Urteil“ aus dem Jahr 1991. Weil er sich tierisch über die Stellung der Hotelbetten geärgert hatte, war ein Mann vors Mönchengladbacher Amtsgericht gezogen. Er hatte für sich und seine Lebensgefährtin einen Urlaub auf Menorca für damals gut 3000 D-Mark gebucht. Der Kläger trug vor Gericht vor, dass er nach der Ankunft habe feststellen müssen, dass es in dem ihm zugewiesenen Zimmer kein Doppelbett gegeben habe, sondern zwei separate Einzelbetten, die nicht miteinander verbunden gewesen seien. Bereits in der ersten Nacht habe er feststellen müssen, dass er hierdurch in seinen Schlaf- und Beischlafgewohnheiten empfindlich beeinträchtigt worden sei.

 Schon fast legendär ist das Urteil zu einer Bettenbeschwerde.

Schon fast legendär ist das Urteil zu einer Bettenbeschwerde.

Foto: dpa/Christophe Gateau

Ein „friedliches und harmonisches Einschlaf- und Beischlaferlebnis“ sei während der gesamten 14-tägigen Urlaubszeit nicht zustandegekommen, weil die Einzelbetten, die zudem noch auf rutschigen Fliesen gestanden hätten, bei jeder kleinsten Bewegung mittig auseinandergegangen seien. Ein harmonischer Intimverkehr sei deshalb nahezu völlig verhindert worden. Der Mann verlangte 20 Prozent vom Reisepreis zurück.

Doch das Amtsgericht Mönchengladbach sah seine Klage als nicht begründet an. Ausschlaggebend seien Beischlafgewohnheiten eines durchschnittlichen Reisenden. Der Richter machte damals deutlich, dass dem Gericht mehrere allgemein bekannte und übliche Variationen der Ausführung des Beischlafs bekannt seien, die auf einem einzelnen Bett ausgeübt werden könnten, und zwar durchaus zur Zufriedenheit aller Beteiligten. Es sei also ganz und gar nicht so, dass der Kläger seinen Urlaub ganz ohne das von ihm besonders angestrebte Intimleben hätte verbringen müssen. Selbst wenn man dem Kläger seine bestimmten Beischlafpraktiken zugestehe, die ein fest verbundenes Doppelbett voraussetzen, liege kein Reisemangel vor, denn der Mangel wäre mit wenigen Handgriffen selbst zu beseitigen gewesen, meinte das Gericht weiter. Zum Beispiel hätten die Betten mit einem Gürtel verbunden werden können.

Schmerzlich und vorzeitig endete eine Urlaubsreise nach Fuerteventura.  Am Tag nach ihrer Ankunft war eine Mönchengladbacherin nach einer „Lena“-Wette am Hotelpool auf einer Sahneschicht ausgerutscht. Sie erlitt einen Innenbandabriss und musste abreisen. Der folgenreiche Ausrutscher landete vor ebenfalls vor Gericht. Animateure hatten die Hotelgäste zu einer Wette herausgefordert: Wenn sich 150 Club-Gäste finden, die zusammen in den Pool springen und dort gemeinsam „Satellite“ von Lena Meyer-Landrut singen, dann wird Sekt ausgeschenkt. Die Urlauber waren begeistert oder ließen sich zumindest mitreißen.

Die Wette wurde gewonnen, und der Schaumwein floss. Später soll sich eine Urlauberin in fröhlicher Sektlaune Sahne vom angrenzenden Kuchenbuffet geholt haben, um damit die Animateure einzureiben. Die revanchierten sich offenbar. Von der Sahneschlacht blieb ein glitschiger Teppich übrig, der der Frau zum Verhängnis wurde.

Die Mönchengladbacherin verlangte Schadensersatz. Der Reiseveranstalter weigerte sich zunächst. Man müsse damit rechnen, dass es im Pool-Bereich rutschig sein könne, lautete das Argument. Doch schließlich einigte man sich auf einen Vergleich.

Wie der Elch-Fall ausgeht, soll übrigens am heutigen Freitag entschieden werden.

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