Brandstiftung in Mönchengladbach Mann soll eigene Wohnung angezündet haben und steht nun wegen versuchten Mordes vor Gericht

Mönchengladbach · Der Brand einer Dachstuhlwohnung an der Badenstraße im Februar 2019 wird jetzt vor Gericht verhandelt. Angeklagt ist der Bewohner, der sich selbst habe töten wollen und dabei laut Staatsanwaltschaf billigend in Kauf genommen habe, dass die Nachbarn umkommen.

Feuer in Mönchengladbach: Dachstuhlbrand in Mehrfamilienhaus
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Wohnungsbrand in Mönchengladbach

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Foto: Theo Titz

Seit Mittwoch muss sich ein 48-jähriger Mönchengladbacher vor Gericht verantworten. Der Vorwurf: versuchter Mord sowie Brandstiftung. Der Mann soll im Februar 2019 morgens um 4 Uhr mit Hilfe eines Universalverdünners als Brandbeschleuniger ein Feuer in seiner Dachgeschosswohnung gelegt haben. Dieses habe sich schnell auf Textilien, Bücher, die Wohnungsdecke, Fenster- sowie Türrahmen ausgebreitet und schließlich auch den Spitzboden des Hauses in der Badenstraße entzündet.

Laut Anklage sei das Feuer durch den Angeklagten in der Absicht gelegt worden, sich selbst zu töten. Daher habe er aber billigend in Kauf genommen, dass durch den Brand andere Hausbewohner getötet werden. Diese wurden an diesem Morgen durch einen lauten Knall geweckt, konnten sich daher noch rechtzeitig aus dem Haus retten. Die Staatsanwaltschaft geht von einer psychiatrischen Erkrankung des gebürtigen Leverkuseners aus. In diesem Fall hätte er die Tat im Zustand einer verminderten Schuldfähigkeit begangen. Der Mann war einen Tag nach dem Brand in eine Landesklinik eingewiesen worden.

An diesem ersten Prozesstag sagte der Angeklagte lediglich zur Person aus, eine Aussage zur Sache würde eventuell zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen, so die Verteidigung. Der 48-Jährige erklärte, dass er im Alter von zwölf Jahren mit seiner Mutter und dem Stiefvater nach Australien ausgewandert sei. Auch ein Bruder sei damals mitgenommen wurden, ein weiterer Bruder und seine Schwester seien beim Vater in Deutschland geblieben. Drei Jahre später zog die Familie zurück, er machte sein Abitur und den Zivildienst.

Aus familiären Gründen habe er sein Medizinstudium abbrechen müssen, da sein inzwischen geborener Sohn, bedingt durch eine gesundheitliche Beeinträchtigung, Hilfe benötigt hätte. Nach seiner Ausbildung zum examinierten Krankenpfleger habe er wechselnde Stellen gehabt, sei im Jahr 1992 nach Mönchengladbach gezogen. Ein Jahr später sei eine Psychose festgestellt worden, in den folgenden zwei Jahren seien mehrere Klinikaufenthalte nötig geworden. Dabei sei eine paranoide Schizophrenie diagnostiziert worden. Zur Behandlung hätte er „schreckliche Medikamente“ einnehmen müssen, die zu verschiedenen körperlichen Beeinträchtigungen geführt hätten. Daher habe er häufig versucht, diese abzusetzen oder das Medikament zu wechseln, davon habe sein Arzt jedoch abgeraten. Zurzeit nehme er jedoch wieder auf freiwilliger Basis Medikamente. Diese würden ihm in der Forensik, wo er zurzeit untergebracht ist, verabreicht.

Seine Lebenssituation vor dem Brand bezeichnete er als isoliert, er habe sich oft einsam gefühlt. Er habe drei Beziehungen gehabt, eine Lebensgefährtin habe sich umgebracht. Mit der Mutter sowie Geschwistern habe er kaum Kontakt, seinen Sohn habe er das letzte Mal 2018 gesehen. Der Prozess wird am 9. September mit ersten Zeugen fortgesetzt.

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