Schlebusch Stadt soll Fußweg an Dhünn aufmachen

Weil Pappel-Äste brechen könnten, sperrte die Stadt den Weg in Schlebusch. Bürger und FDP verärgert.

 Ratsherrin Monika Ballin-Meyer-Ahrens hat sich nach Möglichkeiten der Verkehrssicherungspflicht rechtlich erkundigt.

Ratsherrin Monika Ballin-Meyer-Ahrens hat sich nach Möglichkeiten der Verkehrssicherungspflicht rechtlich erkundigt.

Foto: Miserius, Uwe (umi)

Monika Ballin-Meyer-Ahrens ist sauer: „Der Rat ist der oberste Souverän in einer Gemeinde. Die Verwaltung führt die Entscheidungen des Rates aus. Dies hat die Mehrheit im Leverkusener Rat offensichtlich vergessen, als sie unseren Antrag, den Fußweg entlang der Dhünn in Schlebusch wieder zu öffnen, nicht unterstützt hat“, schimpft die FDP-Ratsherrin nach der Sondersitzung des Gremiums am Montag. Da wurde lang und breit über den Fußweg an der Dhünn  diskutiert, neben dem Antrag der FDP lagen etliche Bürgeranträge zu dem Weg, der seit dem Frühjahr gesperrt ist, vor.

Die Vorgeschichte: Bei einem Ortstermin hatten Fachleute festgestellt, dass es eine große Gefahr durch herabfallende Äste der dort stehenden Pappeln gibt und die Bürger nicht anders davor zu schützen sind als mit der Fällung der betreffenden Bäume. Weil Bürger vehement den Erhalt der Bäume forderten, und der Zeitraum, in dem sie hätten gefällt werden können, verstrich, wurde die Fällung bis in den Herbst verschoben.

Bürger und FDP fordern nun die Wiederöffnung des Fußweges entlang der Dhünn zwischen Kreisverkehr Odenthaler Straße und Dhünnbrücke im Wald und das Aufstellen eines Hinweisschilds, dass „die Benutzung des Weges auf eigene Gefahr erfolgt“. Denn mit der Sperrung sei eine hochfrequentierte Verbindung zwischen dem Leimbacher Berg und Schlebusch komplett gesperrt. Ballin berichtete von  waghalsige Aktionen von Bürgern, die Absperrung zu umgehen. „Und das ist richtig gefährlich.“

Die Stadt argumentierte in einer schriftlichen Stellungnahme und in der Sitzung: Nach Einschätzung der TBL sei die Sperrung des Weges erforderlich. Es gehe um die Verkehrssicherungspflicht. „Das Aufstellen von Hinweisschildern schließt die Haftung der Stadt nicht grundsätzlich aus. Ein Restrisiko hinsichtlich der Haftung besteht fort.“ Heißt: Die Stadt muss erstmal  beim Haftpflichtversicherer klären, ob „jegliche Maßnahmen zur Öffnung des Weges“ aus versicherungstechnischen Gründen möglich wären.

Die Verkehrssicherungspflicht sei  für den Waldweg nicht so streng wie die Stadt dem Rat vermitteln wolle, behauptete Ballin. Sie habe sich rechtlich umfangreich informiert. Und bot ihre Unterlagen des Juristen auch der Stadt zur Lektüre an. „Es reicht, vor der Gefahr zu warnen, statt gleich Fällung zu betreiben. Sonst müsste die Stadt an vielen anderen Stellen in Leverkusen die Wege ja auch dicht machen und Bäume fällen.“ Andere Politiker sahen dies anders, etwa Stefan Hebbel (CDU). Er stellte fest, dass hier allein die Verwaltung und nicht der Rat zuständlig sei, und schlug vor, das Thema in die Bezirksvertretung III zu vertagen, wo die Stadt umfänglich gegenüber den Bürgern Stellung nehmen könnte.

Parteifreund Bernhard Marewski  hatte eigens ein Foto einer Beschilderung eines maroden Gehweges mitgebracht. „Da kann viel öfter was passieren als dass Äste runterkommen. Warum reicht denn hier ein Schild?“, fragte er spitz und regte damit noch mehr Diskussion an. Ergebnis: Der Rat vertagte das Thema dann doch in den Bezirk III.

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