Leverkusen/Leichlingen Sportvereine helfen Flüchtlingen, spielerisch Deutsch zu lernen

Leverkusen/Leichlingen · Als das Telefon von Bernd Strohmayer, dem Trainer der dritten Herrenmannschaft des Leichlinger TV klingelt, muss er nicht lange überlegen. Am anderen Ende der Leitung ist ein Mitarbeiter der Stadt, er fragt, ob sich der Trainer vorstellen könne, einen nigerianischen Flüchtling in seine Mannschaft aufzunehmen. Der Trainer und die Mannschaft stimmten zu - einstimmig. Peter aus Nigeria ist mittlerweile nicht mehr der einzige Flüchtling in der Mannschaft, auch sein Landsmann Godswill ist dem Verein beigetreten.

Der Leichlinger TV ist nur einer von vielen Vereinen in der Region, die sich für Flüchtlinge engagieren. Der Leverkusener Fußballklub SV Bergfried hat zwei Flüchtlinge aus dem Irak bei sich aufgenommen - und will in Zukunft noch mehr Flüchtlingen die Gelegenheit geben, im Vereinssport Fuß zu fassen. "Sport ist eine tolle Sache für die Integration", sagt Dr. Walter Mende, ehemaliger Leverkusener Oberbürgermeister und heutiger Vorsitzender des Vereins. "Die Flüchtlinge können soziale Kontakte knüpfen und lernen zügig die Sprache." Das gelte gerade für Kinder. "Und auch die Eltern können Kontakte knüpfen. Wenn sie ihre Kinder zum Training bringen, treffen sie dort auch andere Eltern."

Sport und Integration, das passt. Allerdings ist es nicht immer leicht für die Vereine, für die Flüchtlinge eine Spielgenehmigung zu erhalten, das weiß auch Birgit Sonneborn-Schmick, die sich beim SV Bergfried um Pass-Angelegenheiten kümmert. "Die Verfahren dauern oft", sagt sie. Grundsätzlich aber gilt: Jeder darf spielen. "Es ist ein bürokratischer Weg, den die Vereine aber gehen müssen", sagt Laurenz Naumann vom Fußballverband Mittelrhein. Im Grunde funktioniere alles wie bei internationalen Spielertransfers. "Flüchtlinge, die in deutschen Fußballvereinen spielen wollen, brauchen einen internationalen Freigabeschein." Der muss im jeweiligen Herkunftsland beantragt werden. Ansprechpartner für die Vereine ist der Fußball- und Leichtathletik-Verband in Duisburg, der über den Deutschen Fußball Bund (DFB) die Freigabe aus dem Verband einfordert.

Ab dann gilt für Flüchtlinge die 30-Tage-Regel: Gibt es innerhalb dieses Zeitraums keine Rückmeldung, wird die Spielberechtigung erteilt, sofern dem Verband auch folgende Dokumente vorliegen: ein Dokument, das die Vereinsmitgliedschaft bestätigt, der ausgefüllte Antrag auf Spielerlaubnis, im Falle von Minderjährigen eine Erlaubnis der Eltern oder eines gesetzlichen Vormunds, und ein amtliches Dokument, das die Identität feststellt.

(RP)
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