Vor dem Landgericht Milde Strafe für Internet-Betrüger aus Leverkusen

Leverkusen · Der 27-jährige Leverkusener, der sich für Beihilfe zum gewerbsmäßigen Betrug verantworten musste, kommt mit einer Strafe von einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung davon. Die 19. Große Strafkammer des Landgerichts sah einen wesentlichen Anklagepunkt als nicht erwiesen an.

 Um Internet-Betrug ging es bei einem Prozess vor dem Landgericht.

Um Internet-Betrug ging es bei einem Prozess vor dem Landgericht.

Foto: dpa/Uli Deck

Nämlich den, wonach der Leverkusener selbst  Waren auf Internet-Plattformen angeboten,  bei Versteigerungen das Geld kassiert, aber die Ware nicht geliefert haben soll.

Was der Angeklagte aber einräumte, war das Organisieren von Konten bei Internet-Banken. Beispielsweise überredete er seine Lebensgefährtin, deren Bruder und Mutter zur Einrichtung von Konten. Dafür bezahlte er jeweils 100 bis 200 Euro an diejenigen, die ihren Namen und ihre Identität für dann nicht mehr nachvollziehbare Geschäfte – illegale Geschäfte – hergaben. Daher sind auch gegen diese „Konto-Inhaber“ und weitere gesonderte Verfahren von der Staatsanwaltschaft eingeleitet worden.

Zurück zum 27-Jährigen, den das Gericht nun wegen des Verkaufs von Zugangsdaten zu sieben Internet-Konten verurteilt hat. Die Geschichte, die er erzählte,  erschien den Richtern so offen und schlüssig, dass sie dieses als vollumfängliches Geständnis werteten und bei ihrer Urteilsfindung zu seinen Gunsten auslegten. Eine Straftat bleibt es dennoch, weil mittels dieser „Vorarbeit“ letztlich von 55 Taten, die in der Anklage aufgelistet sind, den gutgläubigen Käufern auf den Internet-Verkaufsplattformen ein hoher Schaden von mehr als 38.500 Euro entstanden ist.

Auf den Dreh mit den Bankkonten sei der 27-Jährige durch die einfache Angabe „Schnell Geld verdienen“ bei Google gekommen. Im Darknet fanden sich Tipps, wie man auf diese Weise tatsächlich die schnelle Mark machen konnte – freilich widerrechtlich. Und so warf das Gericht dem Leverkusener vor, am Anfang einer Kette von Straftaten gestanden zu haben, ja diese geradezu angestoßen zu haben.

Mit einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten ist der Leverkusener auch deswegen glimpflich davon gekommen, obwohl  er seinen ersten Versuch einer Konto-Einrichtung im November 2017  vorgenommen hatte, als er sich gerade vor dem Leverkusener Amtsgericht wegen Betrugs und Diebstahl zu verantworten hatte. Insgesamt sieben Vorstrafen sind bereits aufgelaufen. Die meisten wurden mit Geldstrafen geahndet.

Die „Beihilfe zum gewerblichen Betrug“ im aktuellen Fall sei mit hoher krimineller Energie geplant und begangen worden. Das sprach gegen den Angeklagten. Aber eine Rolle als „Mastermind“, als Vordenker und treibende Kraft für eine ganze Gruppe von Kriminellen, traute das Gericht dem Angeklagten nicht zu. Dazu hätte er zu oft an den verschieden Orten in Deutschland sein müssen.  Aber für den  Prozessbeobachter ist immer wieder erstaunlich, mit wie viel Ehrgeiz und Wissen kriminelle Taten geplant und durchgeführt werden. Eigenschaften, die eigentlich für eine nicht kriminelle und erfolgreiche bürgerliche Karriere allemal ausreichen sollten.

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