Amtsgericht Wipperfürth Vorwurf der Fahrerflucht musste vors Amtsgericht

Radevormwald · Um ein umgefahrenes Verkehrsschild und den Vorwurf Fahrerflucht ging es bei einem Verfahren vor dem Amtsgericht Wipperfürth. Der Richter hatte zwar Zweifel an der Aussage des Angeklagten, stellte das Verfahren am Ende jedoch ein.

 Trotz Zweifeln stellte der Richter am Ende das Verfahren ein.

Trotz Zweifeln stellte der Richter am Ende das Verfahren ein.

Foto: dpa/Uli Deck

Ein umgefahrenes Verkehrsschild und ein Schaden an einem parkenden Auto in Höhe von rund 5600 Euro. Das war die Bilanz einer Unachtsamkeit eines 22-Jährigen aus Radevormwald, der sich nun zudem für den Vorwurf der Fahrerflucht vor dem Amtsgericht Wipperfürth verantworten musste. Er sei bei dem Vorfall an der Herderstraße Anfang Februar dieses Jahres nämlich davongefahren, ohne den Schaden zu melden.

Eine Zeugin hatte seinerzeit den Vorfall von ihrem Fenster aus beobachtet, sich das Nummernschild gemerkt und dann die Polizei sowie den Halter des beschädigten Wagens benachrichtigt. Vor Gericht konnte indes nur noch die schriftliche Aussage der Frau verwertet werden: Sie war zwischenzeitlich verstorben.

Der Angeklagte räumte indes lediglich ein, das Auto gefahren zu sein. „Beim Rückwärtseinparken auf dem Parkplatz des dortigen Kindergartens habe ich bemerkt, wie ich mit den hinteren Reifen gegen einen leichten Widerstand gefahren bin – wie wenn man gegen die Bordsteinkante kommt“, sagte der 22-Jährige. Den Parkplatz wieder verlassen habe er, weil ihm wieder eingefallen sei, dass er am nächsten Morgen nicht so früh zur Arbeit fahren müsste, er aber auf dem Parkplatz eigentlich gar nicht hätte parken dürfen. „Ich bin dann zwei Straßen weiter gefahren und habe dort geparkt“, sagte der junge Mann.

Die Polizei, die vor Ort war, habe indes die Situation und die Schäden umfangreich dokumentiert. So konnte sich der Richter ein gutes Bild der Umstände machen. „Das kommt mir komisch vor. Das Schild steht weit von der Bordsteinkante entfernt. Ich traue Ihnen eigentlich nicht zu, dass Sie das nicht gemerkt haben wollen“, sagte der Richter. Seltsam sei zudem, dass er den beschädigten Golf zwar bemerkt haben wolle, aber nicht den Zusammenstoß mit dem parkenden Auto.

Der Halter des beschädigten Wagens war zwar als Zeuge geladen, konnte seinerseits aber nicht viel zur Aufklärung des Sachverhalts beitragen. „Ich bin an diesem Nachmittag von der Schule nach Hause gekommen und habe mich ein wenig hingelegt“, sagte der heute 21-jährige Auszubildende. Die Nachbarin habe ihn dann geweckt und von dem Vorfall berichtet.

Der Richter verlas anschließend die schriftliche Erklärung der verstorbenen Zeugin. Der Wagen des Angeklagten sei demnach in Richtung eines Wendehammers gefahren, dann rückwärts auf den Kindergartenparkplatz eingebogen, zunächst gegen den dort parkenden Golf gefahren, habe wieder vor- und anschließend wieder zurückgesetzt, wobei er dann das Schild umknickte, ehe er schließlich vorwärts wieder davongefahren sei.

„Haben Sie da wirklich nichts gemerkt?“, fragte der Vorsitzende Richter. Doch der Angeklagte blieb bei seiner Version. „Sie brauchen dringend ein Fahrtraining! Bei aller Liebe, aber da hätte auch ein Kind stehen können“, sagte da der Richter. Dann fügte er an: „Ich glaube Ihnen diese Geschichte nicht. Aber ich will Sie jetzt auch nicht nötigen, das zuzugeben.“

Er stellte das Verfahren gegen eine Zahlung von 720 Euro an die Kreisverkehrswacht Oberberg ein. Allerdings nicht ohne noch anzufügen: „Wenn Sie das wirklich nicht mitbekommen haben, sollten Sie wirklich ein Fahrsicherheitstraining machen.“

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