Amtsgericht Leverkusen Schon als Fünfjähriger auf der schiefen Bahn

Leverkusen · Jugendschöffengericht behandelt „hoffnungslosen Fall“. 20-jähriger Seriendieb hat ein langes Strafregister. Er wird nach Jugendrecht verurteilt und kommt mit Verwarnung und Sozialstunden davon.

 Mildes Urteil beim Jugendschöffengericht: Letzte Chance für einen 20-jährigen Seriendieb.

Mildes Urteil beim Jugendschöffengericht: Letzte Chance für einen 20-jährigen Seriendieb.

Foto: dpa/Britta Pedersen

Weit mehr als das Strafrecht bei den Erwachsenen ist das Jugendgericht darauf aus, auf die jungen Menschen pädagogisch einzuwirken. In diesem Sinne wollte  das Jugendschöffengericht einen offenbar hoffnungslosen Fall auf die richtige Bahn führen. Ein letztes Mal wurde für den 20-Jährigen Jugendrecht angewandt. Doch das Gericht warnte: „Wenn Sie auf diese Art weitermachen, gehen Sie ins Gefängnis.“

Unter laufender Bewährung hatte der junge Mann vom 28. Mai bis 24. Juni 2019 fünf Diebstähle in Opladen begangen. Dabei hatte er die Ware häufig verkauft und einen Schaden in Höhe von knapp über 200 Euro verursacht. Der 20-Jährige gab die Taten vor Gericht gleich zu.

Es täte ihm „auch Leid“, stieg die Verteidigung in die Verhandlung ein. Er habe Schulden wegen zwei Handyverträgen gehabt und sah sich daher offenbar gezwungen, die Diebstähle zu begehen. „Es ist aber nicht so, dass wir hier auf die Tränendrüse drücken wollen“, sagte der Rechtsbeistand.

 Der Angeklagte räumte ein,  die Diebstähle hätten ihm „keinen Spaß gemacht“. Ja, er hätte sich Hilfe holen können, sagte er  einsichtig.  Es gebe viele Personen, bei denen er sich regelmäßig melden sollte.

Denn schon im Kindergartenalter, so berichtete die Jugendgerichtshilfe, war er mit unsozialem Verhalten auffällig geworden, mit fünf Jahren folgte die erste Therapie. So begleiteten ihn Maßnahmen des Jugendamts, der Awo und Caritas sein ganzes Leben. Und auch jetzt wohnt er in einem betreuten Wohnheim der Caritas. Allerdings gebe es keine Stabilität in den Maßnahmen, bemängelte die Frau, da er sie immer wieder abbreche. Auch wisse sie nicht, welche Weisungen das Gericht ihm dahingehend auferlegen könne. „Er hat sie alle ausgeschöpft“, betonte sie.

Dennoch gibt es einen Funken Hoffnung für den jungen Mann, bei dem laut Gutachten eine Persönlichkeitsstörung vorliegt. So bemühe er sich um einen Job im Handwerk, es gebe die grundsätzliche Bereitschaft, einen Platz in einer LVR-Klinik in Köln anzunehmen, sollte er ihn bekommen. Diesbezüglich wandte sich die Verteidigung an ihren Mandanten und sagte: „Hilfe gibt es immer –  Sie müssen nur mal anfangen, sie anzunehmen.“

Die Staatsanwältin zeigte sich gnädig in ihrem Plädoyer. Sie forderte eine Verwarnung und Sozialstunden, um dem Tag des Angeklagten eine Struktur zu geben. Auch sie wirkte eindringlich auf ihn ein. Sie betonte: „In zwei Monaten sind Sie 21 Jahre alt. Da interessiert es kein Schwein mehr, was vorher war.“ Dann werde er nach Erwachsenenstrafrecht behandelt. Das Gericht folgte dem Antrag.

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