Amtsgericht Flaschenwurf trifft Auto des Rivalen

Leverkusen · Aus Trennungsschmerz bedrohte ein 24-Jähriger aus Leichlingen den neuen Partner der Ex-Frau. Im und vor dem Haus der früheren Schwiegereltern wurde er rabiat. Gericht wies seinen Einspruch gegen einen Strafbefehl zurück.

 Vor dem Amtsgericht in Opladen  ging es um einen Fall aus Leichlingen: Trennungsschmerz mündete in Gewalt.

Vor dem Amtsgericht in Opladen ging es um einen Fall aus Leichlingen: Trennungsschmerz mündete in Gewalt.

Foto: ddp

Trennungen sind nicht schön –  und häufig nicht einvernehmlich. Doch gilt für erwachsene Menschen, in diesen Momenten Fassung zu behalten. Einem 24 Jahre alten Leichlinger gelang das  nach eineinhalbjähriger Ehe nicht, so dass er sich jetzt vor dem Amtsgericht Leverkusen erklären musste. Er hatte gegen einen Strafbefehl in nicht genannter Höhe  Einspruch eingelegt. Dabei ging es um einen Vorfall im und vor dem Haus der ehemaligen Schwiegereltern.

Laut Anklage war der Mann zu seiner schwangeren Ex-Frau und ihrem neuen Freund ins Haus der einstigen Schwiegereltern gestürmt. Dort habe er den „Neuen“ körperlich und unter Einsatz eines Stuhls bedroht. Nachdem ihn sein ehemaliger Schwiegervater aus dem Haus geworfen hatte, habe er eine Weinflasche auf das Auto des neuen Freundes seiner Verflossenen geworfen. Dabei sei ein Schaden von 3781 Euro auf Motorhaube und Dach entstanden. Der Beschuldigte wollte sich zu den Vorwürfen nicht äußern.

So vernahm das Gericht die Ex-Frau des 24-Jährigen. Die berichtete, er sei am Tattag mit hochdrehendem Motor vor dem Haus ihrer Eltern vorgefahren. „Wir hatten schon ein ungutes Gefühl“, betonte sie. Kurz darauf sei er in ihr Zimmer gestürmt, in dem sie und ihr neuer Partner sich aufhielten. Dort habe sie sich angesichts der Bedrohungen durch ihren Ex-Mann schützend vor den Vater ihres Kindes gestellt. Daraufhin habe sie der Angeklagte zur Seite geschubst.

Die werdende Mutter stürzte zu Boden und wurde ins Krankenhaus gebracht. „Ich hatte Angst, dass der Stress etwas auslöst  – es war aber alles okay“, erläuterte sie nun vor Gericht. Den Wurf der Flasche habe sie nicht mitbekommen, nur ein lautes Geräusch vor dem Haus habe sie vernommen. Ihr zufolge habe sich ihr Ex-Mann zwar bei ihr entschuldigt, an den Wurf habe er sich aber wohl wegen des Adrenalins nicht erinnern wollen.

Die angeblich fehlende Erinnerung nutzte dem 24-jährigen Angeklagten in der Verhandlung aber nichts. Denn der neue Freund der Frau berichtete glasklar, er habe den Wurf gesehen und sei dem Beschuldigten aus dem Haus gefolgt, weil er mit möglichen weiteren Taten gerechnet habe. Auch auf Nachfrage des Gerichts versicherte er, den Flaschenwurf aus dem Fenster beobachtet zu haben.

Die Verteidigung verwickelte den Zeugen in ein verbales Scharmützel, doch blieb der bei seiner Aussage. Nach ausführlicher Beratung mit seinem Rechtsbeistand nahm der junge Angeklagte seinen Einspruch gegen den Strafbefehl schließlich zurück.

Nun muss er zusätzlich die Kosten des gerichtlichen Verfahrens tragen und das Honorar seines Verteidigers zahlen.

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