Monheim/Langenfeld Gericht setzt Freiheitsstrafe auf Bewährung aus

LANGENFELD/MONHEIM · Drogenabhängiger Monheimer (52) steht wegen Online-Betrugs und Kreditkartenmissbrauch vor Gericht.

Er habe aus einer  Notlage heraus gehandelt und wolle Niemanden absichtlich schaden, versuchte der Angeklagte am Donnerstagmorgen im Amtsgericht Langenfeld seine Tat zu rechtfertigen. Dem 52-jährigen Monheimer wird Computerbetrug und Kreditkartenmissbrauch in zwölf Fällen in den Jahren 2015 bis 2017 vorgeworfen.

Er schloss unter dem Namen seines Opfers mit der Landesbank Berlin einen Vertrag über die Gewährung eines Amazon-Kreditkartenkontos ab. Da die ursprüngliche Karte nicht zugestellt werden konnte, nutzte der Angeklagte eine Zusatzkarte im Wissen, die fälligen Beträge nicht zurückzahlen zu können. Dabei kam ein Schaden von 2429,97 Euro zustande. Der Monheimer nutzte die Karte sowohl für Online-Einkäufe als auch in Elektromärkten. Die Personalien der zwei weiteren Opfer übernahm er, um zusätzliche Elektroartikel im Wert von über 500 Euro zu erwerben. In einem Fall konnte eines der Opfer den Kauf jedoch stornieren.

„Der Angeklagte handelte in der Absicht, sich durch den Verkauf der entwendeten Ware eine nicht unerhebliche Einnahmequelle von gewisser Dauer zur Finanzierung seines Lebensunterhaltes, insbesondere des Drogenkonsums zu verschaffen“, erläuterte die Staatsanwältin. Der Monheimer erinnert sich kaum an die Taten in den vergangen Jahren und betonte seinen finanziell kritischen Zustand in der Verteidigungsrede: „Meine Frau hat, obwohl wir getrennt waren, es immer wieder erreicht, Geld von mir abzuzweigen und Lebensmittel aus dem Kühlschrank zu nehmen, sodass ich nichts mehr zu Essen hatte.“ Im Anschluss räumte der gelernte Karosseriebauer alle Taten ein und bekannte sich schuldig.

Dies würdigte die Staatsanwaltschaft positiv, erwähnte aber auch, dass der Täter schon wegen Urkundenfälschung vorbestraft sei, die Geldstrafe jedoch vollständig abbezahlt hätte. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch der Pflichtverteidiger plädierten für eine Freiheitsstrafe auf Bewährung. Der Angeklagte selbst betonte vor dem Urteil nochmals seine Reue und die kritische Lage, in der er sich befand.

Der Richter verurteilte ihn in Folge dessen zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung und hob die Gefahr hervor, die hinter dem Onlinekauf ohne finanzielle Mittel zur Bezahlung lauerte. „Es ist nicht selbstverständlich, dass die Strafe auf Bewährung ausgesetzt wird“, betonte der Richter und empfahl dem Angeklagten, sich beim Arbeitsamt um eine Beschäftigung zu kümmern, die ihm wieder Struktur im Leben gebe.

Des Weiteren erhält der Monheimer einen Bewährungshelfer als Unterstützung und die Auflage 500 Arbeitsstunden in der Bewährungszeit zu leisten.  Dass dies gelinge, zweifele der Angeklagte an: „Ich bin sehr angeschlagen.“

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