Prozess in Krefeld Mutter soll Augen ihrer Tochter mit Nagellackentferner verätzt haben

Krefeld · Eine 26-jährige Frau steht wegen Misshandlung Schutzbefohlener und Körperverletzung vor Gericht. Sie soll die Augen ihrer 22 Monate alten Tochter mit Nagellackentferner verätzt haben. In der Vergangenheit habe es bereits Polizeieinsätze in der Wohnung der Frau gegeben.

(Symbolbild)

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Foto: dpa/Rolf Vennenbernd

Beim Prozessauftakt am Montag vor dem Krefelder Landgericht bestritt die 26-Jährige die Tat. Sie habe ihrer damals 22 Monate alten Tochter im Juni 2016 die Augentropfen zwar verabreicht, aber nicht gewusst, dass diese mit Nagellackentferner versetzt gewesen seien.

Auf Nachfrage gab sie an, dass das Mädchen ohnehin immer schrie, wenn es Augentropfen bekam. Allerdings habe sie an diesem Tag besonders geschrien. Als die Angeklagte den veränderten Geruch des Medikaments bemerkte, sei es schon zu spät gewesen.

Das Kleinkind erlitt damals Verätzungen der Augen. Die Mutter steht wegen Misshandlung Schutzbefohlener und Körperverletzung vor Gericht. Die Anklage geht von Vorsatz aus. Ärzte hatten neben der Verätzung der Augen auch weitere Spuren von Misshandlungen an dem Kind entdeckt, Verdacht geschöpft und die Polizei eingeschaltet.

Die Frau hatte damals ihren Lebensgefährten beschuldigt, der daraufhin festgenommen worden war. Ermittlungen ergaben allerdings keine Hinweise für eine Schuld des 31-Jährigen. Deshalb wirft die Staatsanwaltschaft der Frau auch falsche Verdächtigung vor.

Der 31-jährige Ex-Freund sagte am Montag aus, die Mutter habe ihre Tochter auch mehrfach heftig geschlagen und sie geschüttelt. Sie habe damals verschiedene Drogen konsumiert. Das Mädchen wurde vom Jugendamt zunächst in einer Pflegefamilie und dann bei seinen Großeltern untergebracht.

Eine Polizeibeamtin teilte dem Gericht mit, dass es in der Vergangenheit schon Polizeieinsätze in der Wohnung der Frau gegeben habe. Bei der Recherche nach vorangegangenen Einsätzen sei auch das Wort Drogenhölle gefallen. Wer Schutzbefohlene in die Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung bringt, muss mit einer langjährigen Freiheitsstrafe rechnen. Deshalb ist der Fall vor dem Landgericht angeklagt, das auch Freiheitsstrafen von mehr als vier Jahren verhängen kann.

Bleibende Schäden soll die heute Vierjährige nicht davongetragen haben.

Für den Prozess sind noch zwei weitere Verhandlungstage angesetzt.

(B.L./ubg/dpa)
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