Kontrollen in Krefeld Behörde stoppt Feuerwerkverkauf bei Discounter

Krefeld · Einem Team der Bezirksregierung wurde – ebenfalls in Krefeld – der Zutritt zu einer Verkaufsstelle verwehrt.

 In einem Discounter in der Seidenstadt wurde der Verkauf der Feuerwerkskörper für mehrere Stunden gestoppt. Die Beamten vermuteten eine Überlagerung.

In einem Discounter in der Seidenstadt wurde der Verkauf der Feuerwerkskörper für mehrere Stunden gestoppt. Die Beamten vermuteten eine Überlagerung.

Foto: dpa/Christophe Gateau

Mit sieben Zweier-Teams war die Bezirksregierung Düsseldorf vom 27. bis 30. Dezember in Krefeld, Wuppertal und im Kreis Mettmann unterwegs, um Lagerung und Verkauf von Silvesterfeuerwerk zu überwachen. Dabei musste der Verkauf an einer Stelle zeitweise unterbrochen werden. Und in einem anderen Fall mussten die Mitarbeiter zunächst die Polizei dazu holen, um sich Zutritt zu den Verkaufsräumen zu verschaffen.

Wie die Pressestelle der Behörde gestern mitteilte, wurde in einem Discounter in der Seidenstadt der Verkauf der Feuerwerkskörper für mehrere Stunden gestoppt, weil die Beamten die vorhandene Ware wegen einer vermuteten Überlagerung zunächst zählen mussten. Am Ende einigte man sich gütlich: Durch Umlagerungen konnte jedoch eine Schließung vermieden werden.

Einem weiteren Team der Bezirksregierung wurde – ebenfalls in Krefeld  – der Zutritt zu einer Verkaufsstelle verwehrt. Erst nachdem die Polizei hinzugerufen wurde, konnte die Kontrolle stattfinden. Insgesamt haben die 14 Mitarbeiter des Technischen Arbeitsschutzes der Bezirksregierung 362 Lager- und Verkaufsstellen in den vergangenen Tagen überprüft. Dabei ging es unter anderem um die zulässige Höchstmenge an explosiven Stoffen, die Vorschriften zur Lagerung und die Kennzeichnung des Feuerwerks, aber auch die Rettungswege. Im Vordergrund der alljährlichen Aktion steht sowohl der Schutz der Verkäufer als auch die Sicherheit der Kunden.

In diesem Jahr wurde in sieben Fällen die zulässige Lagermenge überschritten. In 81 Verkaufsstätten wurden Verstöße gegen das Arbeitsstättenrecht festgestellt – insbesondere fehlende oder verstellte Flucht- und Rettungswege. Sonstige Verstöße – wie fehlende Verkaufsanzeige oder aufgerissenen Verpackungen –  gab es 28. In allen Fällen konnte aber nach entsprechenden Maßnahmen der Verkauf weitergehen.

Da die Bezirksregierung Düsseldorf immer nur Stichproben nehmen kann, sollten Käufer von Silvesterfeuerwerk immer auf die CE-Kennzeichnung achten, damit man einen unbeschwerten Jahreswechsel feiern kann.

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