eGovernment-Konzeption in Korschenbroich Wie die Stadt die Gesetze zur Digitalisierung umsetzen will

Korschenbroich · Wie schreitet die Digitalisierung der Verwaltung im Rathaus voran? Das beschreibt nun die sogenannte eGovernment-Konzeption, die dem Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Digitalisierung am Donnerstag vorgestellt wird.

Auf einem der Motive zur Plakatkampagne „Klimaschutz konkret“ wirbt Bürgermeister Marc Venten für die Nutzung digitaler Medien und die Einsparung von Papier.

Auf einem der Motive zur Plakatkampagne „Klimaschutz konkret“ wirbt Bürgermeister Marc Venten für die Nutzung digitaler Medien und die Einsparung von Papier.

Foto: Stadt Korschenbroich

Wenn am Donnerstag der Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Digitalisierung um 18 Uhr tagt, wird das eGovernment-Konzept vorgestellt. Dahinter verbergen sich die Vorhaben der Stadt, wie sie das Online-Zugangsgesetz (OZG) sowie das eGovernment-Gesetz (eGovG) umsetzen will. Zudem gilt es, den Ratsbeschluss vom September 2021 umzusetzen, der eine papierlose Verwaltung bis 2030 festschreibt.

Sechs Monate lang habe das Projektteam „eGoverment Konzeption“ Strategien entwickelt, heißt es. Betreut wurde die Konzeption von Bürgermeister Marc Venten, Nicole Smets, Mitarbeiterin im Amt für Organisation und Personal, hat das Team geleitet, an dem sich Mitarbeiter aller Fachbereiche sowie der IT beteiligt haben. Wesentliche Basis ist das OZG.

Das Gesetz sieht vor, dass Bürger und Unternehmen Verwaltungsleistungen grundsätzlich digital beantragen können. Für Kommunen in NRW ist das Kompetenzzentrum Digitalisierung beim Dachverband kommunaler IT-Dienstleister der zentrale Ansprechpartner in Bezug auf die Umsetzung des OZG. „Stand Dezember 2022 sind in NRW 372 OZG-Leistungen in mindestens einer Kommune verfügbar, davon 101 OZG-Leistungen bundesweit“, heißt es in der Konzeption. Dass die Digitalisierung in den öffentlichen Verwaltungen etwas schwerfällig vonstatten geht, belegt auch ein Passus in dem Konzept: „Das OZG hat eine Umsetzungsfrist bis Ende 2022 vorgegeben. Diese konnte bundes- bzw. landesweit nicht eingehalten werden.“ Aktuell plane die Bundesregierung eine Novellierung des ursprünglichen OZG in Form eines OZG 2.0 mit dem Ziel, die Digitalisierung kommunaler Verwaltungsleistungen bis 2025 abzuschließen. Die Vorgaben des OZG 1.O. will die Stadt bis Ende 2023 erfüllen.

Im Bürgerinformationssystem, das dem Kommunalportal des Landes entspricht, sind rund zwei Drittel aller Leistungen der Stadt als Information beschrieben. Tatsächlich online beantragen können Bürger beispielsweise Leistungen wie Anmeldungen zur VHS, zur Durchführung von Wahlen, zum Wohngeld und zur Beurkundung. Für Leistungen wie Unterhaltsvorschüsse nutzt die Verwaltung das Serviceportal gemeinsam-online. Die Anbindung an das Bauportal sowie die Sozialplattform und das Servicekonto NRW seien in der Umsetzung.

Darüber hinaus gibt es das eGovG, das die elektronische Kommunikation zwischen Bürgern, Unternehmen und Behörden sowie innerhalb der öffentlichen Verwaltung erleichtern soll. Ein Dokumentenmanagementsystem hat die Stadt bereits implementiert. Bis Ende 2023 soll es mit Basisdiensten zur Verfügung stehen.

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