Landtagswahl 2022 Zahl der Briefwahl-Anträge im Kreis Kleve verdoppelt

Kreis Kleve · Der Trend zur Briefwahl setzt sich auch bei der Landtagswahl fort: Schon 22 Prozent der Wahlberechtigten aus dem Kreis Kleve haben die Unterlagen angefordert. Im April 2017 waren es noch elf Prozent.

 Die Zahl der Briefwähler wird im Gegensatz zu 2017 deutlich steigen.

Die Zahl der Briefwähler wird im Gegensatz zu 2017 deutlich steigen.

Foto: dpa/Patrick Pleul

(RP) In gut zwei Wochen haben 224.701 Kreis Klever Bürger die Möglichkeit, ihre Stimme zur Wahl des nordrhein-westfälischen Landtags abzugeben. Der Trend zur Briefwahl ist dabei weiterhin hoch. Kreisweit haben bereits fast 50.000 Wahlberechtigte eine Briefwahl beantragt. Dies ergab eine aktuelle Abfrage des Kreises Kleve.

Damit ist im Vergleich zur Landtagswahl 2017 der Anteil der Wahlberechtigten, die zweieinhalb Wochen vor dem Wahlsonntag ihre Briefwahlunterlagen angefordert haben, doppelt so hoch: Mehr als ein Fünftel (22,01 Prozent) der Wählerinnen und Wähler im Kreis Kleve haben bei der aktuellen Wahl ihre Stimmzettel angefragt. Zu einem vergleichbaren Zeitpunkt im April 2017 waren es lediglich 11,20 Prozent.

Der Kreis Kleve ist zur Landtagswahl am Sonntag, 15. Mai, in zwei Wahlkreise unterteilt: Wahlkreise 54 „Kleve I“ mit zehn Kommunen im südlichen Kreisgebiet sowie Wahlkreis 55 „Kleve II“ mit sechs Kommunen im nördlichen Kreisgebiet. Im Wahlkreis 54 liegt der Anteil der Briefwähler zum abgefragten Zeitpunkt bei 22,5 Prozent. Die Spanne reicht dabei von 17,7 Prozent der Wahlberechtigten in Weeze bis zu 28,9 Prozent der Wahlberechtigten in Wachtendonk. Im Wahlkreis 55 sehen die Werte ähnlich aus. Dort sind es 21,5 Prozent der Wahlberechtigten insgesamt, die sich bislang für die Briefwahl entschieden haben. Die Spanne reicht von 18,7 Prozent in Goch bis 24 Prozent in Bedburg-Hau.

Briefwahl-Unterlagen können weiterhin bei den Städten und Gemeinden im Kreisgebiet angefordert werden. Die Anträge dazu müssen bis freitags vor der Wahl – 13. Mai – bis spätestens 18 Uhr beim Wahlamt eingegangen sein.

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