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Getöteter Elfjähriger aus Neuss Verwirrung um Zuständigkeiten im Fall Jörg F.

Neuss/Kaarst · Laut einer jetzt vorgestellten Fallanalyse soll das Kaarster Jugendamt für den getöteten Jungen zuständig gewesen sein. Das geht aus dem Neusser Jugendhilfeausschuss hervor.

Gericht verurteilt Sven F. zu zehn Jahren Haft
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Gericht verurteilt Sven F. zu zehn Jahren Haft

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Foto: dpa/Christophe Gateau

Kostenpflichtiger Inhalt Auch knapp ein Jahr nach dem Tod des elf Jahre alten Jörg beschäftigt der Fall die Stadt Neuss noch immer. Im Jugendhilfeausschuss am Dienstagabend wurde nun die Fallanalyse vorgestellt, für die die Stadt Neuss das Institut für soziale Arbeit (ISA) aus Münster beauftragt hat. Bereits vergangene Woche hatte die Verwaltung eine verkürzte Version des Ergebnisses mitgeteilt, mit dem deutlich gemacht werden sollte, dass das Neusser Jugendamt in dem traurigen Fall „im Sinne seines Schutzauftrages und auf Basis der vorliegenden Informationen nicht falsch oder schuldhaft“ gehandelt habe.

Im Ausschuss gingen die Verantwortlichen nun ins Detail. Eine der Kernbotschaften, die Christian Schrapper von der Universität Koblenz und als zweiter Vorsitzender der ISA transportierte: Das Neusser Jugendamt war – rein rechtlich – gar nicht für Jörg zuständig, sondern das Jugendamt Kaarst. Schließlich war dies der eigentliche Wohnsitz des Jungen, der dort bei seinen Großeltern lebte und auch in Kaarst zur Schule ging. Der Aufenthalt bei seinem Onkel in Neuss – der am 11. September vom Landgericht Düsseldorf zu zehn Jahren Haft wegen gefährlicher Körperverletzung mit Todesfolge verurteilt wurde – sei nur vorübergehend gewesen. „Dadurch hat sich die Zuständigkeit nicht geändert“, machte Schrapper deutlich.

Die betroffene Familie F. sei dem Neusser Jugendamt zwar bekannt gewesen, da der Junge jedoch gemeinsam mit seiner Großmutter beim Onkel lebte, sei man nicht von einer möglichen Gefährdung ausgegangen. „Anders hätte es ausgesehen, wenn der Junge alleine dort gelebt hätte“, sagte Schrapper.

Das Jugendamt Neuss habe erst relevante Informationen über eine Gefährdung des Jungen erhalten, als Jörg schon im Krankenhaus lag. Tage später sollte er in der Düsseldorfer Uniklinik seinen schweren Verletzungen erliegen.

Auf Nachfrage der Ausschussmitglieder, ob auch die Stadt Kaarst eine externe Untersuchung hat durchführen lassen, antwortete Schrapper: „Wir wurden nicht gefragt.“ Der Kaarster Stadtsprecher Peter Böttner und Sozialdezernent Sebastian Semmler dazu: „Eine externe Überprüfung im Fall Jörg F. ist nicht erfolgt. Die Abläufe im Jugendamt der Stadt Kaarst werden regelmäßig intern über- und geprüft, in diesem Fall auch noch einmal vor dem Hintergrund der Geschehnisse im Oktober 2017.“ Jörg sei nicht durch das Jugendamt der Stadt Kaarst betreut worden. „Anhaltspunkte für eine Gefährdung des Kindeswohls bestanden, auch rückblickend, nicht“, so die Stadt. Zu einer Kommunikation mit der Stadt Neuss hinsichtlich des Jungen habe es somit keinen Anlass gegeben. Die örtliche Zuständigkeit eines Jugendamtes führe darüber hinaus nicht dazu, dass Kinder und Jugendliche ohne Anzeichen einer Gefährdungslage betreut würden oder gar eine Kontrolle des Aufenthaltsortes erfolge.

Doch nicht nur die Zuständigkeit wurde im Jugendhilfeausschuss thematisiert, sondern auch die Vorgehensweise bei der Aufarbeitung des Falls. So seien sämtliche Akten durchforstet worden, um in der späteren Analyse einen Gesamtüberblick über die Chronologie der Ereignisse zu erhalten. Mehrfach habe man mit den involvierten Kräften – auch aus  unterschiedlichen Bezirken – zusammengesessen. Was bei der Aufarbeitung noch einmal deutlich geworden sei: Kinder aus großen Familien – und zu denen zählt Familie F. – seien besonders gefährdet und bräuchten besondere Aufmerksamkeit der Ämter.

Doch dazu braucht es Personal. Sozialdezernent Ralf Hörsken machte deutlich, dass das Neusser Jugendamt personell nicht unterbesetzt sei, er würde sich jedoch zusätzliche Kräfte wünschen, um neue Mitarbeiter einzuarbeiten.

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