Hilden Unterschriften für Barrierefreiheit

LEG will Eingänge zu Hochhäuser an der Köbener Straße prüfen.

 So sehen die Eingänge an der Köbener Straße 12, 14 und 16 aus.

So sehen die Eingänge an der Köbener Straße 12, 14 und 16 aus.

Foto: Tobias Dupke

Sieben Treppenstufen gilt es zu bewältigen, bis die Haustür erreicht ist. Keine Rampe, kein Aufzug für Rollstühle oder Kinderwagen. Das ist der Zustand der Eingangsbereiche an den Hochhäusern an der Köbener Straße 12, 14 und 16. Diese gehören der LEG. „Gegenüber der ,Wohnbau Derr’, die barrierefreie Zugänge seit langer Zeit hat, hält es die LEG in Düsseldorf/USA nicht für nötig, sich um die behinderten Bewohner zu kümmern“, klagt Werner Erbe, Vorsitzender der Hildener Linkspartei. In dem Viertel mit ehemaligen Post-Hochhäusern betreibt Wohnungsbau Derr auch einige Gebäude, die barrierefreie Eingänge hätten, so Erbe.

Anfragen seiner Partei im August führten ins Leere, erklärt Erbe weiter. „Es gab keine Antwort.“ Deshalb habe er mit seinen Mitstreitern eine Unterschriftensammlung gestartet, bei der 66 von 96 Mietern unterschrieben hätten. „In diesen Häusern wohnen sozial Schwache, viele Ausländer mit Kleinkindern. Diese würden für ihre Rollatoren und Kinderwagen ebenfalls von der Umgestaltung profitieren“, erklärt Erbe. Er sei über die Ignoranz der LEG bestürzt. Erst im Juli hatte es Probleme mit dem Aufzug gegeben. Bewohnerin Christel Zielkens musste mehrere Wochen mit einem Trageservice in ihre Wohnung im siebten Stock gebracht werden.

Die LEG stellt die aktuelle Situation mit den Eingangbereichen anders dar: „Unser stetes Bemühen ist es, allen Kunden im Rahmen unserer Möglichkeiten ein angenehmes Wohnen in allen Lebensphasen zu ermöglichen. Dazu gehört bei Bedarf selbstverständlich auch ein behindertengerechter Zugang in die Wohnung. Hier prüfen wir jeden Einzelfall individuell. In der Köbener Straße hat uns nur eine einzige Mietpartei dieses Anliegen angetragen. Hier haben wir unser Entgegenkommen signalisiert, das Anliegen nach Einreichung eines Kostenvoranschlags zu prüfen“, erklärt Judith-Maria Gillies, Sprecherin der LEG.

Damit das Unternehmen dem Bau eines behindertengerechten Zugangs zustimmen könne, müssten verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein, sowohl technische (Lage und Beschaffenheit des Eingangsbereichs) als auch personengebundene (wie Nachweis der Pflegebedürftigkeit durch die Pflegekasse). „Dass auch andere Mieter in dem Quartier einen behindertengerechten Zugang zu ihrer Wohnung benötigen, ist uns bisher nicht bekannt. Sollte dies der Fall sein, können sich unsere Kunden gern an uns wenden“, berichtet Gillies weiter. Und: „Generell möchten wir betonen, dass uns Unterschriftenaktionen nicht als geeigneter Weg erscheinen, mit unseren Mietern zu kommunizieren.“

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