Kleve/Geldern Sieben Jahre Haft für Darknet-Dealer aus Geldern

Kleve/Geldern · Der 37-jährige Softwareentwickler aus Geldern behauptet, dass er nur seinem Cousin helfen wollte. Das Gericht aber hat entschieden, dass es dem Drogendealer hauptsächlich ums Geld ging.

Kleve/Geldern: Sieben Jahre Haft für Darknet-Dealer aus Geldern
Foto: thinkstock

Das Internet macht auch Drogendealern Konkurrenz, die auf klassischen Kundenkontakt setzen. Das „Darknet“ – der dunkle Teil des Internets – bietet Händlern und Käufern von Rauschmitteln Anonymität und Vernetzung. Das nutzte ein 37-jähriger Softwareentwickler aus Geldern, der am Montag vom Klever Landgericht zu sieben Jahren Haft wegen bandenmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge verurteilt worden ist. Zusammen mit seinen Cousins hatte er Marihuana über eine im Darknet verborgene Plattform verkauft.

Verborgen wäre der Internethandel womöglich geblieben, wäre nicht einer Postmitarbeiterin aufgefallen, dass im Sonsbecker Raum zunehmend verdächtige Briefe und Versandtüten in Briefkästen eingeworfen wurden. Ermittler schauten genauer nach, überwachten die Briefkästen – und wurden auf den 37-Jährigen aufmerksam. Sein Auto hatte die Polizei mit einem Peilsender versehen, die Telekommunikation überwacht.

Am 15. März 2018 kam es in Geldern zur Wohnhausdurchsuchung. Die Ermittler fanden ein Drogenlager im Keller, das laut Zeuge an eine Postfiliale erinnerte. Die behördliche Inventur ergab: 17 Kilogramm Haschisch, 15 Kilogramm Marihuana, Versandmaterial, Schneidemaschinen, ein elektrischer Portionierautomat. Gesamteindruck: hochprofessionell.

Der Angeklagte hatte erklärt, kein Geld für seine Mitarbeit erhalten zu haben. Er habe nur seinem Cousin bei dessen Geschäft helfen wollen. „Ich bin zu blauäugig gewesen“, sagte der Angeklagte am Montag. Die gesetzlichen Konsequenzen habe er stark unterschätzt: „Ich dachte: Was kann schon passieren, selbst wenn das herauskommt?“

Seit März 2018 ist der Angeklagte, der hauptberuflich als Software-Unternehmer gut verdiente und keine Vorstrafen hat, in Untersuchungshaft. Seine Firmengeschäfte liegen nun am Boden, die Immobilie werde er wohl aufgeben müssen. „Die Anfangszeit in Untersuchungshaft hat mich fast zerstört“, so der 37-Jährige. „Aber es ist mein Entschluss gewesen. Ich will die Verantwortung dafür übernehmen und diese Lebenskrise sauber abschließen.“

Sein Verteidiger bat um eine Verurteilung wegen Beihilfe zum Handeltreiben, die Staatsanwaltschaft beantragte acht Jahre Haft wegen bandenmäßigen Handeltreibens. Auf Letzteres entschied die erste große Strafkammer: Mindestens seit Anfang 2017 habe der Angeklagte zusammen mit anderen Beteiligten organisiert Cannabis über das Internet verkauft.

Der 37-Jährige sei für den Versand zuständig gewesen und habe laut Ergebnissen der Telekommunikationsüberwachung auch selber Verkäufe angestoßen. Dabei habe der Angeklagte nicht, wie behauptet, nur altruistische Ziele verfolgt: „Es ging darum, möglichst viel möglichst schnell zu verkaufen und Geld zu verdienen“, sagte der Vorsitzende Richter Jürgen Ruby.

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