Beratung Issum sagt „Nein“ zur Videoüberwachung

Issum · Das Thema „Videoüberwachung“ ist bei der Gemeinde Issum vom Tisch. Die SPD hatte einen Antrag gestellt, in dem sie die Verwaltung bat, zu prüfen, ob eine Videoüberwachung von öffentlichen Plätzen in der Gemeinde rechtlich möglich wäre.

 Videoüberwachung wird es in Issum nicht geben.

Videoüberwachung wird es in Issum nicht geben.

Foto: dpa/Arno Burgi

Grund für die Anfrage war der zunehmende Vandalismus. In der Vergangenheit waren immer wieder Laternen im Rathauspark beschädigt worden, so dass Spaziergänger abends im Dunkeln tappten. Mit den Videokameras erhoffte man sich auch eine gewisse Abschreckung.

Susanne Hackstein von der Gemeinde fragte bei der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW nach. „Unverhältnismäßig und somit unzulässig“, lautete das Ergebnis der Prüfung. Dem Wunsch nach Videoüberwachung stehe das Recht der Bürger auf informelle Selbstbestimmung gegenüber. Das ist „das Recht des Einzelnen, selbst zu entscheiden, wann und innerhalb welcher Grenzen persönliche Sachverhalte offenbart werden, und daher grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung persönlicher Daten zu bestimmen.“

Sämtliche, diesen Bereich aufsuchende Personen würden unter einen Generalverdacht gestellt, sie könnten Vandalismus betreiben, wenn man eine Videoüberwachung auf öffentlichen Wegen und Plätzen installiere. „Eine solche Videoüberwachung wäre unverhältnismäßig und somit unzulässig“, lautete die klare Auskunft. Angesichts dieser Aussage zog die SPD ihren Antrag zurück.

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