Wie geht es jetzt weiter? Neanderhöhe – Bürger an die Wahlurne?

Erkrath · Die Stille, die vor der entscheidenden Sonderratssitzung am 10. April zum Thema Neanderhöhe herrscht, trügt. Die CDU will am Montag beraten.

 Bürgermeister Christoph Schultz lässt einen externen Rechtsanwalt derzeit ausloten, wie ein Ratsbürgerentscheid aussehen könnte. Er sieht jedoch keine Chancen mehr, ihn zeitgleich mit der Europawahl abzuhalten, weil die Zeit dazu fehlt. Das hätte der Stadt Kosten sparen können.

Bürgermeister Christoph Schultz lässt einen externen Rechtsanwalt derzeit ausloten, wie ein Ratsbürgerentscheid aussehen könnte. Er sieht jedoch keine Chancen mehr, ihn zeitgleich mit der Europawahl abzuhalten, weil die Zeit dazu fehlt. Das hätte der Stadt Kosten sparen können.

Foto: Köhlen, Stephan (teph)

Für die CDU-Fraktion ist bereits der kommende Montag, 8. April, ein entscheidendes Datum: Dann wird sie in einer Fraktionssitzung über ihr weiteres Vorgehen in Sachen Neanderhöhe beraten. Stimmt sie einem Ratsbürgerentscheid zu? Votiert sie für eine Bürgerbefragung? Oder lehnt sie beides ab? Das sind die Alternativen, nachdem das Bürgerbegehren zur Neanderhöhe scheiterte.

Zur Erinnerung: Die Bürgerinitiative „NSG Neandertal“ wollte damit eine Ausweitung des Gewerbegebiets an der Neanderhöhe verhindern. Fast 3000 Erkrather unterstützten das Anliegen mit ihrer Unterschrift. Die Fragestellung des Bürgerbegehrens stellte sich jedoch im Nachhinein als unzulässig heraus. Der Rat wollte daraufhin das Anliegen der Bürgerinitiative und ihrer Unterstützer nicht so ohne weiteres vom Tisch wischen und wird am 10. April beraten, ob es rechtens, sinnvoll und möglich ist, das Bürgervotum doch noch in den weiteren Entscheidungsprozess einfließen zu lassen.

Was ist ein Ratsbürgerentscheid? Mit ihm kann der Rat Bürger an politischen Entscheidungen beteiligen, die eigentlich vom Rat zu fällen sind. Unsicherheit herrscht bei den Erkrather Politikern jedoch darüber, ob er auch dann noch zulässig ist, wenn ein Bürgerbegehren mit gleichem Anliegen zuvor für unzulässig erklärt wurde. Auch das soll die Sonderratssitzung am 10. April klären.

Was muss geschehen, um einen Ratsbürgerentscheid herbei zu führen? Der Rat muss mit Zwei-Drittel-Mehrheit zustimmen. Ob sich diese in Erkrath findet, hängt im aktuellen Fall an den 15 Stimmen der CDU-Fraktion: Die Stimmen von SPD (10), BmU (7) und Grünen (6) allein würden selbst mit den vier unabhängigen Ratsmitgliedern zusammen für eine Zwei-Drittel-Mehrheit im 43-köpfigen Rat (inklusive CDU-Bürgermeister) nicht ausreichen. Die Christdemokraten wollen Montag ihre Haltung beraten, sagt Fraktionschef Wolfgang Jöbges.

Was muss der Bürger bei einem Ratsbürgerentscheid tun? Er muss über eine Frage mit ,Ja’ oder ,Nein’ abstimmen und wird dazu an die Wahlurne gebeten. Mindestens 20 Prozent aller Stimmberechtigten müssen teilnehmen, damit der Bürgerentscheid gültig ist. Allerdings schätzen Beobachter die Chancen, dass tatsächlich ein Fünftel aller stimmberechtigten Bürger für dieses Thema zu mobilisieren ist, als gering ein. Ein Problem ist auch die Fragestellung: Sie darf nicht zu kompliziert, muss aber zugleich zulässig sein. Fragen, die zu Bebauungsplänen gestellt würden, wären laut Gemeindeordnung unzulässig.

Wie groß ist der Einfluss dieses Bürgerentscheides? Er hat die Wirkung eines Ratsbeschlusses, ist also für Politik und Stadtverwaltung bindend.

Welche Bedeutung hat das Ergebnis einer Bürgerbefragung? Eine Befragung holt ein Meinungsbild ab, hat also den Wert einer Umfrage. Das Ergebnis ist für den Rat nicht bindend. Strittig ist, ob es gegen die Gemeindeordnung verstößt, wenn die Politik vor der Befragung zusichert, das Ergebnis dennoch als bindend anzusehen. Auch das müsste im Vorfeld geklärt werden.

Was muss geschehen, um eine Bürgerbefragung zu starten? Die Hürden sind niedriger als bei einem Ratsbürgerentscheid. Es genügt, wenn sich der Rat in einfacher Mehrheit dafür ausspricht.

Wie läuft sie ab? Die Stadt würde die Befragung durchführen, wie auch den Ratsbürgerentscheid. Organisatorischer Aufwand und Kosten sind ungefähr genau so groß wie bei einem Ratsbürgerentscheid.

Ließen sich beide Abstimmungen aus Kostengründen noch parallel zur Europawahl ausführen? Nein, das ist laut Bürgermeister Christoph Schultz zeitlich zu knapp. Auch Wuppertal plant derzeit eine Bürgerbefragung parallel zur EU-Wahl (Thema: Seilbahn), und zwar per Briefwahl. Sie hat errechnet, dass die Fragebögen den Bürgern bis zum 4. Mai zugesandt sein müssten, um die Rückläufe am 26. Mai auszählen zu können. Ähnliches ist in Erkrath nicht mehr zu schaffen.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort