Erkrath Neanderhöhe: BmU will Ratsbürgerentscheid

Erkrath · Ein von der Stadt beauftragter Anwalt hat das Bürgerbegehren für unzulässig erklärt. Die BmU schlägt einen Kompromiss vor.

 Mit Plakaten protestieren Anwohner und Naturschützer gegen eine weitere Bebauung des Gewerbegebiets Neanderhöhe.

Mit Plakaten protestieren Anwohner und Naturschützer gegen eine weitere Bebauung des Gewerbegebiets Neanderhöhe.

Foto: Alexandra Rüttgen

(hup) Vor einer Woche hatte sich die BmU-Fraktion mit Fragen zur rechtlichen Zulässigkeit des Bürgerbegehrens „Schützt die Neanderhöhe“ – das dortige Gewerbegebiet soll erweitert werden – an Bürgermeister Christoph Schultz gewandt und um neuerliche Prüfung gebeten. „Bis dahin hatte ich aufgrund der hier erfolgten Prüfung keine Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Bürgerbegehrens“, betont Schultz. Das hat sich mittlerweile geändert. Denn wie Schultz gestern mitteilte, sind sowohl der von ihm eingeschaltete Städte- und Gemeindebund NRW, als auch ein weiterer, von der Stadt beauftragter Anwalt der Auffassung, das Begehren sei unzulässig. Es ziele auf die Aufhebung der Bauleitplanung ab, die zugrunde liegende Fragestellung sei zu unbestimmt. Letzteres hatte auch die BmU bemängelt: Vertreter des Begehrens forderten zwar, die städtischen Grundstücke als Freifläche zu erhalten, gäben aber andererseits mit der Formulierung „so weit wie möglich“ zu erkennen, dass sie sich durchaus eine (unbestimmte) andere Gestaltung vorstellen könnten.

Schultz hat die bereits an die Ratsmitglieder verteilte Entscheidungsvorlage, die noch von einem gültigen Begehren ausging, dementsprechend ändern und neu versenden lassen. Er betonte, dass die Verantwortung für eine rechtskonforme Fragestellung bei den Initiatoren eines Bürgerbegehrens liege und keine umfassende Prüfung der Verwaltung gefordert sei. Er räumte aber ein: „Die Verwaltung hat unglücklich agiert. Die entstandene Situation ist sehr bedauerlich.“

Die BmU hat bereits reagiert und gestern mitgeteilt, sie werde sich bei der Abstimmung über die Rechtmäßigkeit des Bürgerbegehrens in der Ratssitzung am morgigen Donnerstag im 17 Uhr im Bürgerhaus Hochdahl enthalten. Eine Zustimmung zum unzulässigen Bürgerbegehren würde die Rechtmäßigkeit trotzdem nicht herstellen. Eine Ablehnung würde die Bürger, die auf die anderslautend zustimmende Beratung durch die Stadtverwaltung vertrauten, schwer erschüttern, teilt Bernhard Osterwind für die BmU mit. Die Partei will bei den anderen Fraktionen um Zustimmung zu einem Ratsbürgerentscheid werben. Parallel zur Europawahl im Mai soll den Bürgern die Frage: „Sollen die städtischen Grundstücke im Bereich des Bebauungsplanes Neanderhöhe verkauft werden?“ zur Abstimmung vorgelegt werden. Der Bürgerentscheid diene dem Zweck, eine Entscheidung durch die Bürgerschaft in einer wichtigen, in der Stadt kontrovers diskutierten Frage herbeizuführen. Die BmU bleibe zwar bei ihrer Befürwortung einer Erweiterung des Gewerbegebiets Neanderhöhe. Sie wolle und müsse aber auch die Bürger ernst nehmen, die sich für ein Begehren dagegen ausgesprochen haben, betonte Fraktionsmitglied Christian Ritt.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort