Erkrath Kippt das Bürgerbegehren Neanderhöhe?

Erkrath · Ein BmU-Vertreter hat Zweifel angemeldet und Bürgermeister Christoph Schultz noch einmal um Prüfung gebeten. Schultz hat den Städte- und Gemeindebund eingeschaltet. Der hält das Bürgerbegehren für nicht zulässig. Die Grünen sind empört.

 Mitglieder der Naturschutzgemeinschaft Neandertal haben in der Ratssitzung am 26. Februar Unterschriften für das Bürgerbegehren an Bürgermeister Christoph Schultz (links) übergeben.

Mitglieder der Naturschutzgemeinschaft Neandertal haben in der Ratssitzung am 26. Februar Unterschriften für das Bürgerbegehren an Bürgermeister Christoph Schultz (links) übergeben.

Foto: Alexandra Rüttgen

„Nachdem Herr Schultz und seine Verwaltung den Initiatoren des Bürgerbegehrens mehrfach schriftlich mitgeteilt haben, dass das Bürgerbegehren rechtlich ohne Einschränkung zulässig ist, stellt er dies nun plötzlich wenige Tage vor der entscheidenden Ratssitzung in Frage“, ärgert sich Peter Knitsch von den Grünen. Er hatte das Bürgerbegehren, mit dem die von einer Ratsmehrheit aus CDU und BmU beschlossene Erweiterung des Gewerbegebiets Neanderhöhe doch noch verhindert werden soll, auf den Weg gebracht. Rund 3000 Bürger, 400 mehr als erforderlich, haben laut Knitsch unterschrieben.

Sein Vorwurf an den CDU-Bürgermeister und die BmU, die um erneute Prüfung des Bürgerbegehrens gebeten hatte und damit den Stein ins Rollen brachte: Der demokratische Wille nach einem Bürgerentscheid werde in letzter Sekunde mit einem juristischen Winkelzug vereitelt oder zumindest auf unbestimmte Zeit hinausgezögert.

Schultz teilte auf RP-Anfrage mit, es sei in der Tat bedauerlich, dass die rechtlichen Bedenken erst jetzt überprüft würden. Ein Bürgerbegehren müsse aber nicht nur die erforderliche Zahl an Unterschriften haben, sondern auch den inhaltlichen Anforderungen der Gemeindeordnung entsprechen. Dass der Städte- und Gemeindebund NRW das Bürgerbegehren nun für unzulässig erachtet, habe ihn vollkommen überrascht, da er bislang keine Zweifel an der Zulässigkeit gehabt hätte. „Um dem Rat eine verlässliche Information geben zu können, habe ich eine anwaltliche Prüfung beauftragt. Diese dauert noch an“, so die Auskunft von Schultz.

Die Initiatoren des Bürgerbegehrens wollte Schultz eigentlich erst dann informieren, wenn das Ergebnis dieser Prüfung vorliegt. Dem Fraktionsvorsitzenden der Grünen hatte er aber bereits am Rande einer Veranstaltung am Wochenende den kompletten Vorgang und das vorläufige Ergebnis mitgeteilt. „Die Initiatoren des Bürgerbegehrens sind dagegen bis zur Stunde vom Bürgermeister mit keinem Wort informiert worden“, kritisiert Sprecher Peter Knitsch und kommentiert auf der Facebook-Seite der Grünen: „Ein unglaublicher Vorgang, der nicht nur die Glaubwürdigkeit und Verlässlichkeit des Bürgermeisters und von CDU und BmU massiv in Frage stellt, sondern auch ihren Willen zur Befolgung demokratischer Spielregeln.“

Schultz findet diese Kritik überzogen und kontert: „Es ist stillos, die offene Kommunikation meinerseits mit den Fraktionsvorsitzenden nun für derartige Vorwürfe auszunutzen. Das verhindert eine vertrauensvolle Informationspolitik. Erst wenn meine Meinungsbildung auf Grundlage der erwarteten anwaltlichen Stellungnahme abgeschlossen ist, ist für mich der richtige Zeitpunkt für eine Bewertung und Information der Öffentlichkeit gekommen.“

Bernhard Osterwind von der BmU, der die Fragen zum Bürgerbegehren Neanderhöhe an den Bürgermeister gerichtet hat, ist der Ansicht, die zugrunde liegende Fragestellung bedürfe „einer kritischen Überprüfung hinsichtlich der Stringenz von Begründung und Fragestellung“. Dies gelte umso mehr, als die Vertreter des Begehrens forderten, die städtischen Grundstücke als Freifläche zu erhalten, andererseits aber mit der Formulierung „so weit wie möglich“ zu erkennen gäben, dass sie sich durchaus eine (unbestimmte) andere Gestaltung vorstellen können – reichlich Diskussionsstoff also für die Sondersitzung des Stadtrats am kommenden Donnerstag (siehe Infokasten).

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