Mitbestimmung Neanderhöhe: Bürger geben nicht auf

Erkrath · Das Bürgerbegehren wurde aus formalen Gründen abgelehnt, aber am 10. April soll der Stadtrat in einer Sondersitzung um 17 Uhr im Bürgerhaus Hochdahl entscheiden, ob es stattdessen einen Ratsbürgerentscheid geben wird.

 Gegner einer weiteren Bebauung des Gewerbegebiets Neanderhöhe haben Protestplakate aufgehängt.

Gegner einer weiteren Bebauung des Gewerbegebiets Neanderhöhe haben Protestplakate aufgehängt.

Foto: Köhlen, Stephan (teph)

Sie haben 2700 Unterschriften gesammelt – und jetzt soll alles in den Papierkorb? Enttäuschung und Frustration waren groß, als der Stadtrat das Bürgerbegehren „Schützt die Neanderhöhe“ der Naturschutzgemeinschaft Neandertal in geheimer Abstimmung für unzulässig erklärte. Aber die Aktiven mit Wolfgang Sternberg vom Nabu und Peter Knitsch von den Grünen an der Spitze, die gegen eine Erweiterung des Gewerbegebiets Neanderhöhe kämpfen, geben sich noch nicht geschlagen. „Wir warten jetzt erst einmal ab, wie der Rat im April entscheidet“, sagt Peter Knitsch auf RP-Anfrage.

Er bezweifelt allerdings, dass sich die für einen Ratsbürgerentscheid nötige Zweidrittelmehrheit findet, da die CDU sich bereits gegen eine Bürgerbeteiligung ausgesprochen hat. Für diesen Fall will Knitsch eine Bürgerbefragung beantragen, für die eine einfache Ratsmehrheit ausreicht. Mit einem solchen Antrag sind die Grünen zwar schon einmal gescheitert, aber die Situation habe sich seither geändert: Die große Beteiligung an der Unterschriftensammlung für das Bürgerbegehren habe gezeigt, dass in Erkrath ein starkes bürgerschaftliches Engagement entstanden sei, das ernst genommen werden wolle und angehört werden müsse. Knitsch schließt auch nicht aus, ein weiteres Bürgerbegehren in der Sache einzuleiten.

Bei der BmU ist die Botschaft jedenfalls angekommen. Sie hatte sich bei der Zulässigkeitsentscheidung enthalten und einen parallel zur Europawahl im Mai stattfindenden Ratsbürgerentscheid vorgeschlagen, um den Protestlern doch noch Gehör zu verschaffen und den Stadtfrieden nicht durch Misstrauen „in die da oben“ zu gefährden. Die Partei hatte sich ein paar Tage vor der Ratssitzung mit Fragen zur rechtlichen Zulässigkeit des Bürgerbegehrens an Bürgermeister Christoph Schultz gewandt und um neuerliche Prüfung gebeten. Der daraufhin von Schultz eingeschaltete Städte- und Gemeindebund NRW und ein von der Stadt beauftragter Anwalt kamen zu dem Schluss, das Begehren sei unzulässig. Schultz, selbst Jurist, erklärte, von diesem Ergebnis überrascht worden zu sein. Die Verwaltung habe den Antrag bereits vor einiger Zeit „überschlägig geprüft“ und für zulässig befunden. Sie habe damit „zwar nicht rechtswidrig, allerdings unglücklich agiert“, die Situation sei „sehr bedauerlich“, bilanzierte Schultz und betonte, dass sich ein solcher Vorfall nicht wiederholen dürfe.

Eine Erkratherin wandte sich daraufhin mit einem Leserbrief an die RP und schrieb: „Wenn ich Ihr Bedauern, Herr Bürgermeister, glauben soll, dann lassen Sie Ihren Worten Taten folgen. Ermöglichen Sie eine Abstimmung.“ Die BmU habe ihm einen gangbaren Weg aufgezeigt. Die Erkratherin forderte die Politik zudem auf, die Wünsche der Bürger auch beim – ebenfalls aus formalen Gründen abgelehnten – Bürgerbegehren der Gruppierung „Erkrath21“ ernst zu nehmen. Diese befürchtet eine Kostenexplosion beim Neubau von Feuerwache und Feuerwehrgerätehaus und hatte ebenfalls die für ein Begehren erforderlichen 2600 Unterschriften sammeln können. „Es besteht die Möglichkeit, den Ratsbeschluss beim Oberverwaltungsgericht überprüfen zu lassen. Da dies relativ hohe Kosten verursacht, prüft ,Erkrath21’ derzeit noch das weitere Vorgehen“, teilt die Gruppe mit.

Sie hatte die ihrem Begehren zugrunde liegende Fragestellung bereits im Sommer 2018 von der Verwaltung prüfen lassen, musste aufgrund von Bedenken nacharbeiten, will dann aber das Okay vom Bürgermeister bekommen haben. Der sieht die Sache anders: Auch beim zweiten Formulierungsvorschlag von „Erkrath21“ habe er auf Verständnisprobleme hingewiesen und zur Klärung mehrfach Gesprächsbereitschaft signalisiert. „Sofern ein solches Interesse nicht bestehen sollte, können Sie die Fragestellung wie unten entworfen für das Bürgerbegehren verwenden“, schrieb Schultz an „Erkrath21“. Die Gruppe hatte dies als Zulässigkeitserklärung interpretiert und ihre Frage nicht noch einmal überarbeitet.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort