Oberbürgermeister von Duisburg reagiert „Viele haben sich ein anderes Ergebnis gewünscht“

Düsseldorf · Der Prozess um die Ereignisse der Loveparade im Jahr 2010 wurde ohne Urteil endgültig eingestellt. Sören Link, Oberbürgermeister von Duisburg, äußerte sich zu dem Ende des Prozesses.

 Der Duisburger Oberbürgermeister Sören Link (Archiv).

Der Duisburger Oberbürgermeister Sören Link (Archiv).

Foto: dpa/Oliver Berg

Die Einstellung des Verfahrens ohne Urteil wurde damit begründet, dass die mögliche Schuld der Angeklagten als gering anzusehen sei. Die Verantwortung für die Katastrophe würden nicht allein die drei Mitarbeiter des Veranstalters Lopavent tragen. Vielmehr habe ein kollektives Versagen zu dem tödlichen Gedränge geführt, das sagt der Vorsitzende Richter Mario Plein am Montagmorgen. Hinweise auf ein sorgloses Verhalten der Angeklagten gebe es nicht. „Klar ist aber auch: Wir stellen nicht wegen der Corona-Pandemie ein“, sagte Plein. Sie habe die Entscheidung nur beschleunigt. In dem Prozess am Landgericht Duisburg wurde bis Montagmorgen das Unglück auf der Loveparade 2010 verhandelt. Damals kam es zu 21 Toten und 650 Verletzten.

„Juristisch kann ich die Entscheidung des Gerichts nicht werten. Ich bin mir abersicher, dass sie mit Bedacht gefällt wurde und alternativlos war“, sagte Sören Link, Oberbürgermeister von Duisburg zu dem Ergebnis. “Natürlich kann ich nachvollziehen, dass die Angehörigen der Opfer und die Menschen, die auf der Loveparade verletzt und traumatisiert wurden, enttäuscht sind. Viele haben sich ein anderes Ergebnis gewünscht, sich vor allem klare Antworten auf die Frage nach dem warum erhofft.“ Nun müssten sie hinnehmen, dass es keine finale Erklärung für all das Leid gebe, das sie durchgemacht haben. „Auch deshalb sind Mitgefühl und Anteilnahme für die Betroffenen auch nach so vielen Jahren immer nochvon großer Bedeutung.“

Das Landgericht Duisburg hatte den Prozess am 184. Verhandlungstag wegen vermutlich geringer Schuld der drei verbliebenen Angeklagten eingestellt. Einer der größten Strafprozesse der Nachkriegszeit ging damit ohne ein Urteil zu Ende. Der Prozess war zunächst Mitte März 2020 unterbrochen worden, als eine Richterin wegen des Corona-Virus vorsorglich unter Quarantäne gestellt wurde. Anfang April hatte das Landgericht dann die Einstellung des Verfahrens vorgeschlagen. Es begründete dies unter anderem mit zu erwartenden Corona-Einschränkungen und der drohenden Verjährung Ende Juli.

(ham)
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