Untersuchung zur Flutkatastrophe Thomas Kutschaty droht mit Verfassungsgericht

Düsseldorf · Am Freitag sollte eigentlich der Abteilungsleiter des Umweltministeriums im Untersuchungssausschuss zur Flutkatastrophe aussagen. Das wurde abgesagt. Unterdessen droht SPD-Fraktionschef Thomas Kutschaty, vors Verfassungsgerichtshof zu gehen.

 Erftstadt-Blessem: Häuser sind in Folge der Unterspülung durch das Hochwasser eingestürzt oder einsturzgefährdet. (Archivbild)

Erftstadt-Blessem: Häuser sind in Folge der Unterspülung durch das Hochwasser eingestürzt oder einsturzgefährdet. (Archivbild)

Foto: dpa/Jonas Güttler

Ärger im Untersuchungssausschuss zur Flutkatastrophe: Nach Protesten von SPD und Grünen hat der Ausschussvorsitzende Ralf Witzel (FDP) die für diesen Freitag geplante Zeugenvernehmung eines Abteilungsleiters des Umweltministeriums abgesagt. Der Vorwurf, dass dem Ausschuss entscheidende Unterlagen nicht vorlägen, habe sich nicht rechtzeitig aufklären lassen, heißt es in einem Schreiben, das der Deutschen Presse-Agentur am Donnerstag vorlag.

Unterdessen drohte SPD-Fraktionschef Thomas Kutschaty damit, vor den Verfassungsgerichtshof des Landes nach Münster zu ziehen: Sollte sich der Eindruck verfestigen, dass die Landesregierung zu verschleiern versuche, werde sich der Verfassungsgerichtshof damit beschäftigen müssen, teilte Kutschaty mit.Sechs Monate nach der Katastrophe warteten die Menschen in den betroffenen Gebieten auch weiter auf Antworten, warum sie vor dem Unwetter nicht ausreichend gewarnt worden seien.

„Unvollständige Aktenbestände, geschwärzte Unterlagen, kurzfristige Einladungen von Zeugen mit zum Teil nur drei ganzen Tagen für die Vorbereitung sind eine Missachtung dieser wichtigen Aufklärungsarbeit“, kritisierte Kutschaty.

Die von der Landesregierung an den Untersuchungsausschuss zur Flutkatastrophe übersandten Akten sind nach Ansicht der Opposition noch immer unvollständig. Vollständigkeitserklärungen seien offensichtlich falsch gewesen.Thomas Schnelle, CDU-Obmann im Untersuchungsausschuss, hatte die Vorwürfe zurückgewiesen: Bei rund zwei Millionen Seiten Akten könne von einer mangelnden Kooperation der Landesregierung nicht die Rede sein. Die bisherige Aktengrundlage reiche völlig aus, die wesentlichen Akteure in Sachen Flut zu vernehmen. 

(ldi/dpa)
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