Kaarst Aktionsplan hilft nicht gegen Fluglärm in Kaarst

Kaarst · Die Europäische Union schreibt der Kommune die Untersuchung von Straßen und Schienen vor. Flugzeuge sind in Kaarst nicht laut genug.

 Vor allem im Kaarster Norden leiden die Menschen unter dem Krach, der von startenden und landenden Flugzeugen ausgeht.

Vor allem im Kaarster Norden leiden die Menschen unter dem Krach, der von startenden und landenden Flugzeugen ausgeht.

Foto: us

Mit der Verpflichtung der Kommunen, sogenannte Lärmaktionspläne aufzustellen, will die Europäische Union (EU) eines: den Bürger vor gesundheitsgefährdendem Krach schützen. So wie es aussieht, wird der von den Kaarstern als belastendste Geräuschquelle wahrgenommene Fluglärm allerdings nicht erfasst.

Vor allem diese Tatsache führte bei der Vorstellung des aktuellen Sachstandes der Planung jetzt zu einer hitzigen Diskussion im Stadtentwicklungs-, Planungs- und Verkehrsausschuss. Solange eine solche Lärmschutzplanung den Haupt-Agressor nicht berücksichtige, sei sie absurd, sagte Ingo Kotzian (CDU).

Zur Erklärung: 2002 hat die EU die sogenannte Umgebungslärmrichtlinie verabschiedet. Deren Ziel ist es, lokale Lärmbelastung mit einem europaweit angeglichenen Verfahren zu ermitteln und Lärmminderungsmaßnahmen darzustellen. 2005 wurde die Richtlinie mit der Änderung des Bundesimmissionsschutzgesetzes in nationales Recht umgesetzt. Um entsprechende Lärmkartierungen erstellen zu können, wurden zunächst in einem ersten Schritt außerhalb von Ballungsräumen mit mehr als 250 000 Einwohnen alle regionalen, nationalen und grenzüberschreitenden Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 6 Millionen Fahrzeugen pro Jahr und Haupteisenbahnstrecken mit mehr als 60 000 Zügen pro Jahr erfasst.

Hinzu kamen Großflughäfen mit mehr als 50 000 Flugbewegungen pro Jahr. In der zweiten Stufe sind jetzt alle Bundesautobahnen, Bundes- und Landesstraßen mit mehr als drei Millionen Fahrzeugen pro Jahr — das sind 8200 Fahrzeuge pro Tag — und alle Haupteisenbahnstrecken mit mehr als 30 000 Zügen pro Jahr auf dem Prüfstand. In Kaarst wurden auf Wunsch der Verwaltung auch Kreis- und Stadtstraßen mit in den Blick genommen: die A 52, die A 57, die L 154, die L 381, die L 390, die L 44, die K 37, die Mittel- und die Maubisstraße sowie die L 154. Hinzu kommen sollen die durch Büttgen verlaufende S-Bahn-Strecke und die Regiobahnlinie. Die Datenlieferung der Bahn steht noch aus. Nicht erfasst ist die "Lärmquelle" Flughafen.

"Die Stadt Kaarst", erklärte Jochen Richard vom Planungsbüro Richter-Richard jetzt im Ausschuss, "befindet sich bezüglich der Auslösewerte des Lärmaktionsplans nicht im Lärmwirkungsbereich des Flughafens Düsseldorf." Das Land empfiehlt Lärmpegelwerte von 65 Dezibel ganztags und 55 nachts. "Das bedeutet nicht, dass Sie hier in Kaarst kein Fluglärmproblem haben. Aber der Lärmaktionsplan ist, zumindest nach derzeitigem Stand kein Hebel, um das Problem zu lösen." Ändern, so Richard, könne sich die Situation unter Umständen, wenn die Starts und Landungen in Düsseldorf, wie geplant, erhöht würden. "Dann müsste eine neue Lärmkartierung erstellt werden." Aus den Lärmkarten soll jetzt ein Lärmaktionsplan entwickelt werden, der auch der Öffentlichkeit vorgestellt wird. Die Verantwortung dafür liegt bei der Stadt.

(NGZ)
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