Abschiebeverbot aufgehoben Nun dürfte man Sami A. abschieben

Gelsenkirchen · Sami A. wurde Mitte Juli nach Tunesien abgeschoben, obwohl es gerichtlich verboten worden war. Aber mittlerweile sichert das Land zu, dass ihm keine Folter droht. Dies reicht dem Gericht für eine Neubewertung. NRW-Integrationsminister Stamp reagiert erfreut.

 Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen. (Archiv).

Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen. (Archiv).

Foto: dpa/Caroline Seidel

Joachim Stamp, Minister für Integration des Landes Nordrhein-Westfalen, ist offenbar ein Stein vom Herzen gefallen. Bei Twitter versendete er eine knappe, aber deutliche Botschaft. „Ich freue mich über die Entscheidung des VG Gelsenkirchen im Fall Sami A. Wir werden jetzt die weiteren Schritte einleiten“, schrieb Stamp, FDP-Mitglied. Wirklich über dieses Urteil hätte Stamp sich indes freuen können, wäre es ein paar Monate früher ergangen. Dann hätte es auch noch Schritte gegeben, die er hätte einleiten können. So ist es für vieles zu spät.

Aber der Reihe nach. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen – in der Causa zu bundesweiter Bekanntheit gelangt – hat das bislang bestehende Abschiebeverbot gegen den als Gefährder eingestuften Tunesier Sami A. aufgehoben. Damit dürfte der Mann, der mutmaßlich Leibwächter des getöteten Al-Kaida-Chefs Osama bin Laden war, abgeschoben werden. Auf Betreiben der nordrhein-westfälischen Landesregierung wurde A. indes bereits vor vier Monaten abgeschoben, was rechtswidrig war.

Durch die Entscheidung des Verwaltungsgerichts am Mittwoch ist die Abschiebung, die Stamp arg in Bedrängnis gebracht hat, allerdings auch nicht rechtmäßig geworden. Sami A. muss nun lediglich vorläufig nicht zurück nach Deutschland geholt werden.

Grundlage der Entscheidung ist eine Verbalnote der tunesischen Botschaft, worin diplomatisch zugesichert wird, dass A. in Tunesien menschenrechtskonform behandelt, also nicht gefoltert wird. Eine solche Note ist regelmäßig Voraussetzung, wenn nach Tunesien abgeschoben werden soll. Im Fall von Sami A. hatte sich die Regierung offenbar erst nach der rechtswidrigen Abschiebung um eine solche Note bemüht. Das Gericht entschied nun, dass auch das mediale Interesse „die tatsächliche Einhaltung der Zusicherung“ fördere.

Der rechtspolitische Sprecher der NRW-Grünen im Landtag, Stefan Engstfeld, sieht sich bestätigt: „Eine rechtsstaatliche Abschiebung Sami A.s wäre machbar gewesen.“ Stamp habe sich aber damals dafür entschieden, die Justiz zu hintergehen. Das sei jetzt nur „scheinbar geheilt“, so Engstfeld.

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