Umstrittenes Versammlungsgesetz Gegendemos und Uniformen bleiben erlaubt in NRW

Update · Will die Landesregierung Demonstranten gängeln? Kritiker des geplanten NRW-Versammlungsrechts befürchten das. „Missverständnisse“ vermutet Innenminister Reul hinter dem Ärger. Die Koalition legt eine Neufassung auf.

  Eine Demonstration gegen das Versammlungsgesetz im Oktober 2021 in Köln.

 Eine Demonstration gegen das Versammlungsgesetz im Oktober 2021 in Köln.

Foto: Christian Schwerdtfeger

Gegendemonstrationen und das Tragen uniformierter Kleidung bei Kundgebungen werden in Nordrhein-Westfalen auch in Zukunft nicht verboten. Nach monatelangen Protesten gegen das geplante Versammlungsgesetz haben die Regierungsfraktionen von CDU und FDP nun entsprechende Klarstellungen in ihren Entwurf eingearbeitet.

Ein grundsätzliches Verbot uniformierter Kleidung - etwa von Fußballkutten oder weißen Maleranzügen - sei nie beabsichtigt gewesen, erklärte NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) am Montag in Düsseldorf. „Es kommt auf das Verhalten an.“ Insofern sei nun im neuen Entwurf der Begriff „Militanzverbot“ ersetzt worden durch „Gewalt- und Einschüchterungsverbot“. Die ursprüngliche Fassung habe unter anderem bei Fußballanhängern und Gewerkschaften große Besorgnis ausgelöst, berichteten die Spitzen der Koalitionsfraktionen. Diese solle mit der Klärung ausgeräumt werden.

Das Landesgesetz, das Mitte des Monats im Landtag verabschiedet werden soll, soll auch ein „Störungsverbot“ enthalten, das jedoch nicht auf Behinderung „kommunikativer Gegenproteste“ zur freien Meinungsäußerung abziele, erklärte Reul. „Es gibt kein Grundrecht auf Störung anderer Versammlungen, aber es gibt ein Grundrecht auf Versammlungsfreiheit.“ Normale Gegendemonstrationen seien selbstverständlich zulässig - anderen bei ihren Kundgebungen Wege zu verbauen oder sie niederzubrüllen, hingegen nicht. Künftig sollen Versammlungsleiter das Recht und die Pflicht haben, erhebliche Störer auszuschließen. Allerdings brauchen sie dafür auch die Zustimmung der Polizei.

Da NRW nach der Föderalismusreform 2006 bislang kein eigenes Versammlungsrecht erlassen hat, gilt hier noch das Gesetz des Bundes aus dem Jahr 1953. Das geplante Landesrecht soll unter anderem rechtsextremistische Propaganda und Verharmlosungen des NS-Regimes bei Kundgebungen effektiver unterbinden. So sollen Gedenktage wie der 9. November (Pogromnacht) oder der 27. Januar (Befreiung des deutschen Vernichtungslagers Auschwitz) unter besonderen Schutz gestellt werden können.

Versammlungen auf Autobahnen werden ausdrücklich verboten. Auf den Einsatz von Drohnen bei Kundgebungen muss erkennbar hingewiesen werden. FDP-Fraktionschef Christof Rasche hob eine Präzisierung bei polizeilichen Kontrollstellen hervor. Anlasslos soll demnach nicht kontrolliert werden. Im Entwurf heißt es: „Bestehen tatsächliche Anhaltspunkte dafür, dass Waffen mitgeführt werden, (...) können auf den Anfahrts- und Fußwegen zu der Versammlung Kontrollstellen errichtet werden, um Personen und Sachen zu durchsuchen.“

In den vergangenen Monaten hatten mehrfach tausende Menschen aus Gewerkschaften, Parteien und politischen Gruppierungen gegen das geplante Versammlungsrecht protestiert. Sie befürchten zu weitgehende Einschränkungen des Demonstrationsrechts.

Die SPD-Opposition kündigte bereits an, auch dem geänderten Entwurf nicht zustimmen zu wollen. „Es gibt viele kosmetische Korrekturen“, kritisierte SPD-Fraktionsvize Sven Wolf. Im Kern bleibe es aber „ein Gesetz, um Versammlungen zu verhindern und Verstöße dagegen als Straftat zu verfolgen“.

Auch die Grünen und die außerparlamentarische Linken halten nichts von dem Vorstoß. „Der Gesetzentwurf ist ein Rückschritt“, kommentierte Grünen-Fraktionschefin Verena Schäffer die Pläne. Er sei „repressiv“, baue Hürden auf und stehe nicht im Zeichen der Versammlungsfreiheit. Die Linke NRW sprach ebenfalls von „einem der repressivsten Versammlungsgesetze in dieser Republik“ und kündigte für Mittwoch eine Kundgebung vor dem Landtag an. Die Gewerkschaft der Polizei begrüßte hingegen die Präzisierungen im Entwurf: „Wir brauchen klare Regeln, was bei Demonstrationen erlaubt ist.“

Reul sagte zu den Änderungen: „Es schadet nichts, wenn man guten Argumenten zugänglich ist.“ Zwar habe es bei der Sachverständigenanhörung viel Zustimmung der Experten gegeben. „Aber es gab in der Öffentlichkeit eben doch Unruhe, Ärger, Missverständnisse“.

CDU-Fraktionschef Bodo Löttgen sieht die Neufassung, mit der sich am Mittwoch auch noch einmal die Rechts- und Innenausschüsse des Landtags befassen werden, indes nicht als „Entschärfung“ der Koalitionspläne: „Was nicht explosiv war, kann man auch nicht entschärfen.“

(top/ldi/afp)
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