Geplantes Versammlungsgesetz in NRW Gegendemos bleiben erlaubt

Düsseldorf · Nach monatelangen Protesten haben CDU und FDP eine Überarbeitung des Versammlungsgesetzes vorgelegt. Das Gesetz soll noch vor Weihnachten verabschiedet werden. Kritik kommt von SPD und Grünen.

 Gegen das geplante Versammlungsgesetz hatte es Demonstrationen gegeben.

Gegen das geplante Versammlungsgesetz hatte es Demonstrationen gegeben.

Foto: dpa/Roberto Pfeil

Auf Demonstrationen in NRW soll rechtsextreme Propaganda künftig stärker unterbunden werden als bisher. So sollen zum Beispiel Gedenktage wie der 9. November (Reichspogromnacht) und der 27. Januar (Befreiung von Auschwitz) unter besonderen Schutz des Gesetzes gestellt werden. Das geht aus dem Änderungsantrag zum Versammlungsgesetz hervor, den CDU und FDP am Montag vorgelegt haben. Demnach sollen auch Gegendemonstrationen in Zukunft weiter erlaubt bleiben; auch sollen Demonstranten weiterhin uniformierte Kleidung tragen dürfen.

Dem Änderungsantrag sind monatelange Proteste und Demonstrationen vorausgegangen – unter anderem von Gewerkschaften und Fußballanhängern. Kritiker hatten angeführt, dass mit den geplanten Rechtsänderungen Einschränkungen von Grundrechten drohen würden. Daraufhin wollten CDU und FDP ihren Entwurf noch einmal überarbeiten. „Wir haben Sorgen ausgeräumt, Begriffe geschärft und sind an manchen Stellen noch ein Stück präziser geworden“, sagte NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU). Demnach sei unter anderem im neuen Entwurf der Begriff „Militanzverbot“ ersetzt worden durch „Gewalt- und Einschüchterungsverbot“. „Also eine Versammlung wird dann verboten, wenn sie Gewalt verbreitet oder einschüchternd wirkt“, erklärte Reul.

Zu dem geplanten Gesetz gehört auch ein sogenanntes Störungsverbot, das es in der Form in keinem weiteren Bundesland gibt. Demnach darf laut Reul künftig weiter gegen eine andere Demo demonstriert werden. „Aber man darf sie eben nicht in ihrem Ablauf stören oder gar zum Erliegen bringen“, so der NRW-Innenminister. Das Gesetz sei nun ein rechtssicheres Update für ein altes Bundesgesetz aus dem Jahr 1953. „Dieses Gesetz ist überholt und angestaubt“, sagte Reul.

Das Landesgesetz soll noch vor Weihnachten im Landtag verabschiedet werden. Die SPD-Fraktion kündigte bereits an, dem Änderungsentwurf nicht zustimmen zu wollen. „Es gibt viele kosmetische Korrekturen. Aber der Kern bleibt, ein Gesetz um Versammlungen zu verhindern und Verstöße dagegen als Straftat zu verfolgen“, sagte SPD-Innenexperte Sven Wolf.

Die Grünen bezeichneten den vorgelegten Gesetzentwurf als Rückschritt und unzureichend. „Er stellt nicht die Versammlungsfreiheit in den Mittelpunkt, sondern sieht in Versammlungen per se eine potenzielle Gefahr für die öffentliche Sicherheit“, sagte die Fraktionsvorsitzende der NRW-Grünen und Innenexpertin Verena Schäffer. „Es handelt sich also vielmehr um ein Demonstrationsverhinderungsgesetz“, kritisierte sie.

Die Linken wollen am Mittwoch vor dem Landtag gegen das geplante Gesetz demonstrieren. „Statt mehr Überwachung, Abschreckung und bürokratischen Hürden braucht NRW ein modernes und freiheitliches Versammlungsgesetz, das die Grundrechte stärkt“, sagte Amid Rabieh, stellvertretender Sprecher des Landesverbandes NRW der Linken.

(csh)
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