Einspruch abgewiesen Testosteron-Regel bleibt für Semenya ausgesetzt

Lausanne · Die umstrittene Testosteron-Regel des Leichtathletik-Weltverbandes IAAF bleibt Caster Semenya ausgesetzt. Das Schweizer Bundesgericht wies einen Antrag ab, die umstrittene Regelung mit sofortiger Wirkung wieder einzuführen.

Bis zum 25. Juni kann die IAAF weitere Argumente einbringen, das Bundesgericht wird dann entscheiden, ob die Regel für die gesamte Dauer des Verfahrens, das mehrere Monate dauern kann, für Semenya ausgesetzt bleibt. Semenya hatte vor dem Schweizer Bundesgericht Einspruch gegen ein Urteil des Internationalen Sportgerichtshof CAS eingelegt.

Demnach müssen Athletinnen über bestimmte Strecken (400 m bis eine Meile) einen Grenzwert von fünf Nanomol pro Liter für körpereigenes Testosteron einhalten. Dies zwingt Sportlerinnen mit "Differences of Sexual Development" (DSD) wie Hyperandrogenämie zur teils deutlichen künstlichen Senkung. Semenya ist dazu nicht bereit.

Nach Angaben ihrer Anwälte darf Semenya allerdings trotz der derzeitigen Aussetzung nicht über 800 m am Diamond-League-Meeting in Rabat am 16. Juni teilnehmen. Der Präsident des marokkanischen Verbandes habe ihr das Startrecht verweigert. Semenya geht derzeit den Gründen für die Ablehnung nach.

Zudem kritisierte Semenya in der Stellungnahme, dass die IAAF die Regelung nicht für alle betroffenen Sportlerinnen aussetzte. "Keine Frau sollte unter diese Regeln fallen. Ich habe lange darüber nachgedacht, aus Solidarität nicht über die 800 m zu laufen, bis das alle Frauen machen können", hieß es darin: "Aber ich werde der IAAF zeigen, dass sie uns nicht zwingen kann, Medikamente zu nehmen."

(sid/old)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort