Wegen Hopp-Anfeindungen BVB muss drei Jahre auf Fans in Hoffenheim verzichten

Dortmund · Harte Strafe für Borussia Dortmund. Der Bundesligist muss in den kommenden drei Jahren bei Auswärtsfahrten gegen die TSG Hoffenheim auf seine Fans verzichten. Damit bestraft der DFB die wiederholten Beleidigungen gegen Hoffenheim-Mäzen Dietmar Hopp.

 BVB-Fahne.

BVB-Fahne.

Foto: dpa/David Inderlied

Das anhaltende Fehlverhalten der eigenen Fans bei Auswärtsspielen in Hoffenheim kommt Borussia Dortmund teuer zu stehen. In den kommenden drei Spielzeiten bleibt der Gästeblock bei Partien zwischen beiden Bundesligisten in Sinsheim leer. Zudem wird eine Geldstrafe in Höhe von 60.000 Euro fällig. Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur wird der BVB einem entsprechenden Antrag des DFB-Kontrollausschusses zustimmen, die Bewährung einer im November 2018 verhängten Strafe auszusetzen. Zuerst hatten die „Sportschau“ der ARD und die „Ruhr Nachrichten“ darüber berichtet.

Demnach liegt der entsprechende Strafantrag dem BVB bereits vor. Mit einem Einspruch ist aufgrund der erdrückenden Beweislast nicht zu rechnen. Die Dortmunder haben am Donnerstag nach eigenen Angaben schriftlich Stellung bezogen. Mit dem Hinweis „auf ein schwebendes Verfahren“ wollten sie sich jedoch nicht näher zum Thema äußern.

Borussia Dortmund: Erneut Anfeindungen der BVB-Fans gegen Dietmar Hopp
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BVB-Fans schießen erneut mit Choreo gegen Hopp

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Foto: dpa/Uwe Anspach

Die Kollektivstrafe schadet nicht nur dem Image des Revierclubs, sondern trifft ihn auch in finanzieller Hinsicht. Denn das damalige DFB-Urteil sieht neben der Geldstrafe vor, dass „die TSG ... für den finanziellen Ausfall entschädigt werden“ müsste. In diesem Punkt sieht die Borussia jedoch noch Klärungsbedarf. Bis zum rechtskräftigen Urteil bleibt offen, ob die Hoffenheimer den Stadionblock mit eigenen Fans besetzen dürfen.

Ungeachtet der Kollektivstrafe behält sich der BVB weiter vor, einzelne Täter zu identifizieren und für den entstandenen Schaden haftbar zu machen. Ähnlich waren andere Clubs bereits bei ähnlichen Fällen wie beim Verbrennen von Pyrotechnik vorgegangen.

Ende Dezember waren BVB-Fans bei der 1:2-Niederlage des Vizemeisters erneut auffällig geworden mit Schmähungen gegen Hoffenheims Mehrheitseigner und Mäzen Dietmar Hopp. Für einen solchen Wiederholungsfall hatte das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) einen Auswärtsbann in Aussicht gestellt.

Die Dortmunder waren bei der Verhandlung am 2. November 2018 nach den Verfehlungen der eigenen Anhänger im Auswärtsspiel in Sinsheim vom 22. September 2018 um einen Punktabzug herumgekommen. Stattdessen hatte das DFB-Sportgericht ein dreijähriges Stadionverbot auf Bewährung verhängt. Die Bewährungsfrist läuft bis zum 30. Juni 2022.

Im September 2018 hatten Dortmunder Fans unter anderem erneut ein etwa zehn mal zehn Meter großes Banner ausgerollt, welches das Konterfei von Hopp hinter einem Fadenkreuz zeigte. Am 20. Dezember 2019 waren die Banner kleiner, aber nicht weniger beleidigend. Dabei hatte Hopp bereits Hausverbote gegen BVB-Anhänger erwirkt.

(dpa/old)
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