Einschätzung der EU-Kommission Haft für Asylbewerber kann rechtens sein

Brüssel · Vor dem Hintergrund des Streits um die Asylpolitik in Deutschland hat die EU-Kommission darauf hingewiesen, dass das Einsperren von Asylbewerbern gemäß EU-Recht grundsätzlich möglich sei.

 Transitzentrum für Asylsuchende in Bayern (Archiv).

Transitzentrum für Asylsuchende in Bayern (Archiv).

Foto: dpa/Stefan Puchner

„Räumliche Beschränkungen werden von den EU-Regeln erlaubt“, sagte eine Sprecherin der Behörde in Brüssel am Mittwoch bei einer Pressekonferenz. Dies umfasse die Möglichkeit einer Residenzpflicht, „und Haft ist auch möglich unter EU-Regeln, wo sie insbesondere in Verbindung mit dem Risiko einer Flucht gerechtfertigt ist“.

Die Unionsparteien wollen durch die Errichtung sogenannter Transitzentren an der deutsch-österreichischen Grenze Flüchtlinge, für die ein anderen EU-Staat zuständig ist, von der Einreise nach Deutschland abhalten. Der Parlamentarische Staatsekretär im Bundesinnenministerium, Stephan Mayer (CSU), sagte der „Bild“-Zeitung: „Transitzentren sind keine Gefängnisse. In den Zentren kann sich jeder frei bewegen, raus darf aber niemand. Und: Es steht jedem Migranten frei, in das Land zurückzukehren, aus dem er versucht hat, nach Deutschland einzureisen.“

Der Koalitionspartner SPD steht dem Vorschlag skeptisch gegenüber. Partei- und Fraktionschefin Andrea Nahles sagte am Mittwoch im Bundestag: „Geschlossene Lager lehnen wir ab.“

(wer/epd)
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