Richter-Pensionierung EU-Kommission leitet Verfahren gegen Polen ein

Brüssel · Wegen der geplanten vorzeitigen Pensionierung von Richtern am Obersten Gericht in Polen hat die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Dies teilte ein Sprecher am Montag in Brüssel mit.

 Ein Blick auf das Berlaymont-Gebäude, dem Sitz der EU-Kommission (Archiv).

Ein Blick auf das Berlaymont-Gebäude, dem Sitz der EU-Kommission (Archiv).

Foto: dpa/Roland Schlager

Angesichts der bevorstehenden Durchsetzung der Maßnahme sehe die Kommission Dringlichkeit, sagte der Sprecher der EU-Kommission. Polen habe einen Monat Zeit, um eine Stellungnahme abzugeben.

Ein bereits im April in Kraft getretenes Gesetz in Polen sieht vor, dass oberste Richter nach dem 3. Juli bereits mit 65 statt bisher 70 Jahren in den Ruhestand gehen müssen. Die Regelung trifft rund ein Drittel der Richterschaft. Wer im Amt bleiben will, muss dies bei Staatspräsident Andrzej Duda beantragen. Kritiker befürchten, dass nicht genehme Richter auf diese Weise vorzeitig entfernt werden könnten.

Der Sprecher der EU-Kommission erklärte, das Gesetz sei bereits im laufenden Rechtsstaatsdialog mit Polen angesprochen worden, doch habe es keine befriedigende Lösung gegeben. Trotz des neuen Verfahrens bleibe die Brüsseler Behörde für den Dialog mit Warschau offen. Dies sei für die Kommission der „bevorzugte Kanal, die systemische Bedrohung der Rechtsstaatlichkeit in Polen zu lösen“.

Die EU-Kommission erhebt bereits seit mehr als zwei Jahren Bedenken gegen den Umbau der Justiz durch die rechtskonservative Regierung in Polen. Im Dezember hatte sie erstmals überhaupt ein Rechtsstaatsverfahren nach Artikel 7 der EU-Verträge wegen möglicher Gefährdung von EU-Grundwerten gegen Polen gestartet.

(wer/dpa)
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