Paragraf 219a Nahles gerät bei Werbung für Abtreibung unter Druck

Berlin · Im Streit um das Werbe- und Informationsverbot für Schwangerschaftsabbrüche wird in der nächsten SPD-Fraktionssitzung wohl eine Gewissensentscheidung beantragt werden. Bis Dienstag könnte Parteichefin Nahles das noch abwenden.

 Die SPD-Parteivorsitzende Andrea Nahles.

Die SPD-Parteivorsitzende Andrea Nahles.

Foto: dpa/Marcel Kusch

Der Abgeordnete Florian Post äußerte in der „Bild am Sonntag“ scharfe Kritik an der Partei- und Fraktionsvorsitzenden Andrea Nahles und kündigte an: „Wenn Andrea Nahles nicht bis Dienstag eine Einigung mit der Union erreicht, die eine Änderung des Paragrafen 219a, eine Rechtssicherheit für Ärzte und freie Information für Frauen beinhaltet, werde ich mit einigen Kollegen in der Fraktionssitzung eine Gewissensentscheidung beantragen.“ Dann könnte der Bundestag im Januar gegen den Willen des Koalitionspartners CDU/CSU den Paragrafen 219a mit den Stimmen von SPD, FDP, Linken und Grünen ändern.

Dass die SPD-Chefin im März mit Rücksicht auf die Union einen Antrag zur Änderung des Paragrafen 219a zurückgezogen hatte und seither in der Bundesregierung ergebnislos über einen Kompromiss verhandelt wird, nannte Post einen „strategischen Fehler“ von Nahles. „Dass die SPD vor der Union einknickt ist, zeugt von der mangelnden Durchsetzungsfähigkeit der SPD-Verhandlungsführer.“

Damit könnte der Streit in der Koalition eskalieren. Die neue CDU-Vorsitzende Annegret Kramp-Karrenbauer lehnt eine Änderung des Paragrafen kategorisch ab. Am Mittwochabend tagt nach Angaben der „Bild am Sonntag“ der Koalitionsausschuss. Dort solle eine Einigung in dem Punkt gefunden werden, schrieb das Blatt.

(dpa)
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