Starke-Familien-Gesetz Große Koalition beschließt Maßnahmen gegen Kinderarmut

Berlin · Die Bundesregierung will die Lage einkommensschwacher Familien verbessern. Dazu wurde am Mittwoch der Entwurf für das Starke-Familien-Gesetz verabschiedet.

 Die Große Koalition hat weitere Maßnahmen gegen Armut beschlossen (Symbolbild).

Die Große Koalition hat weitere Maßnahmen gegen Armut beschlossen (Symbolbild).

Foto: dpa/Christian Charisius

Die Bundesregierung will die Lage einkommensschwacher Familien verbessern. Das Kabinett beschloss am Mittwoch in Berlin den Entwurf für das Starke-Familien-Gesetz, das ein Maßnahmenpaket zur Bekämpfung von Kinderarmut enthält. Der Deutsche Kinderschutzbund kritisierte die geplanten Neuregelungen allerdings als zu bürokratisch.

Der Gesetzentwurf sieht vor allem eine Erhöhung des Kinderzuschlags sowie Verbesserungen beim Bildungs- und Teilhabepaket vor. Der Kinderzuschlag, der verhindern soll, dass Familien allein wegen ihrer Kinder auf Hartz IV angewiesen sind, soll zum 1. Juli 2019 um 15 Euro auf dann 185 Euro pro Kind und Monat steigen. Zugleich werden Einkünfte des Kindes - zum Beispiel Unterhaltszahlungen - weniger stark berücksichtigt, was besonders Alleinerziehenden zu Gute kommt.

Überschreiten die Eltern die obere Einkommensgrenze für den Leistungsanspruch, fällt diese ab 2020 nicht mehr abrupt weg, sondern läuft allmählich aus. "Wir investieren mit dem Starke-Familien-Gesetz in die Zukunft, weil wir Familien stärken und etwas gegen Kinderarmut tun", erklärte dazu Familienministerin Franziska Giffey (SPD). Die Neuregelung werde "das Leben von Familien mit Kindern spürbar verbessern, in denen das Geld trotz Arbeit knapp ist". Künftig werde es für zwei Millionen Kinder in Deutschland einen Anspruch auf Kinderzuschlag geben.

Bei Bildung- und Teilhabe sollen die Leistungen des sogenannten Schulstarterpakets ab August 2019 um 50 Euro auf 150 Euro im Jahr angehoben werden. Eigenanteile der Eltern für Schülerbeförderung und für das warme Mittagessen in Kita und Schule sollen entfallen. Einen Anspruch auf Lernförderung soll es künftig auch dann geben, wenn ein Kind noch nicht unmittelbar versetzungsgefährdet ist.

Damit schaffe die Regierung "konkrete Lösungen für den Alltag der Eltern und ihrer Kinder", erklärte Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD). Er betonte den Aspekt der Chancengleichheit für alle Kinder: "Leistung und Talent sollen über ihre Zukunft entscheiden, nicht die soziale Herkunft". Die beiden Minister stellten die Neuregelungen im Rahmen einer Gesprächsrunde in einem Familienzentrum im Berliner Stadtteil Wedding vor.

"Mit der Verbesserung des Kinderzuschlags und mehr Geld und Möglichkeiten für das Dabei-Sein in Schule, Sport, Kultur und Nachhilfe schaffen wir mehr Chancengerechtigkeit für Kinder", erklärte dazu SPD-Fraktionsvize Katja Mast. Sie kündigte zugleich an, ihre Fraktion wolle sich im nun beginnenden parlamentarischen Verfahren dafür einsetzen, den Teilhabebetrag für Freizeitangebote in Sport, Spiel, Kultur und Nachhilfe von heute zehn Euro monatlich zu erhöhen.

Kritik an dem Vorhaben kam vom Deutschen Kinderschutzbund. Das Gesetz sei "vor allem ein Starke-Bürokratie-Gesetz", sagte Verbandspräsident Heinz Hilgers den Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland. Auch Verbands-Geschäftsführer Holger Hofmann bewertete in Berlin die Regierungspläne als "unzureichend". Allerdings sprach Hofmann auch von Verbesserungen immerhin durch "kleine Bausteine zur Bekämpfung der Kinderarmut".

Der Präsident des Sozialverbands Deutschland (SoVD), Adolf Bauer, wertete den Gesetzentwurf als "einen wichtigen und richtigen Schritt, um Familien zu stärken und Kinderarmut zu bekämpfen". Allerdings drängte auch er in Berlin auf weitere Verbesserungen: "Die Bundesregierung muss noch deutlich nachlegen."

(mja/AFP)
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