Folge der Euro-Krise Die Entmachtung des Parlaments

Düsseldorf (RP). Die Entscheidung über Ausgaben, Steuern und Kredite gilt als das "Königsrecht" der Parlamente. In Jahrhunderten haben sie das den Monarchen entrissen. Nun tritt der Bundestag dieses Recht zunehmend an die EU ab. Demokratisch ist das nur, wenn es einen europäischen Zentralstaat gibt.

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Der Parlamentarismus brauchte lange Zeit, um sich in Deutschland durchzusetzen. Anders als in England oder Frankreich, wo die Parlamente aus großen Machtproben und Revolutionen hervorgingen, blieb die Vertretung des Volkes hierzulande bis ins 20. Jahrhundert hinein weitgehend wirkungslos. Und so verhielt es sich auch mit dem "Königsrecht" der Parlamente, nämlich Steuern für die Ausgaben ihrer Monarchen zu bewilligen.

In England verbanden die Vertreter des Parlaments das regelmäßig mit der Zusicherung weiterer Rechte, so dass die Macht mehr und mehr auf das Ober- und später das Unterhaus überging.

Revolution wegen Finanzkrise

In Frankreich scheiterte das absolutistische Königtum an seiner ständigen Finanznot. Als der Monarch die Zustimmung der Stände für mehr Geld benötigte, verlor er zuerst seine Macht, dann sein Leben. Die Französische Revolution war geboren — aus einer Finanzkrise.

Die preußischen Könige und späteren deutschen Kaiser lösten ihre Finanzprobleme anders. Im Verfassungskonflikt Mitte des 19. Jahrhunderts legte sich der damalige preußische Ministerpräsident Otto von Bismarck mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit im Abgeordnetenhaus des Königreichs an. Er brauchte Geld für die Heeresreform.

Als das Parlament sich weigerte, erfand der "Eiserne Kanzler" die Lückentheorie, wonach bei Uneinigkeit derjenige das Geld bewilligt, der die Macht hat. Das war der König. "Nicht Reden und Majoritätsbeschlüsse entscheiden die Fragen der Zeit, sondern Blut und Eisen", donnerte Bismarck. Nach dessen militärischen Siegen gegen Dänemark und Österreich stimmte das Parlament schließlich einer Vorlage zu, mit der Bismarck die Ausgaben im Nachhinein genehmigen ließ.

Parlament als Anhängsel

Auch im Kaiserreich durfte der aus allgemeinen, freien und gleichen Wahlen hervorgegangene Reichstag zwar das Budget verabschieden. Sollte er sich weigern, musste das den Kaiser freilich nicht kümmern. Die Militärausgaben, vier Fünftel aller Ausgaben, waren ohnehin davon ausgenommen.

Selbst wenn der Kaiser am Vorabend des Ersten Weltkriegs keine Mehrheit für seine Kriegskredite gehabt hätte, die er mit den Stimmen der SPD bekam, hätte er sich das Geld auch ohne Parlament besorgen können. Den Ersten Weltkrieg hätten die Volksvertreter nicht verhindern können. Das Deutsche Reich war ein Fürstenbündnis und ein Machtstaat, das Parlament ein Anhängsel.

Doch ausgerechnet mit einigen Finanzgesetzen, die der Reichstag verabschiedete, stieg dessen Selbstbewusstsein. Die Steuerreform von Finanzminister Johannes von Miquel war der erste Paukenschlag. In den Wirren nach dem Ende des Krieges, im Jahr 1919, setzte Finanzminister Matthias Erzberger eine weitere Einkommensteuerreform im Reichstag durch, die im Grundsatz bis heute unser Steuerrecht bestimmt.

"Königsrecht"

Noch mehr als in der Weimarer Republik prägte das Budgetrecht des Parlaments die Verfassung der Bundesrepublik. Artikel 110 des Grundgesetzes legt das "Königsrecht" des Parlaments fest, wonach die Regierung keinen Cent ohne Zustimmung des Bundestags ausgeben darf. Das gilt bis heute. Es sei das "Kronjuwel des Parlaments", sagt Verfassungsrichter Udo Di Fabio. "Wenn der Souverän beginnt, es zu verpfänden, könnte seine Freiheit begrenzt werden."

Doch genau da beginnt die Entmachtung des Parlaments. Der erste Sündenfall war die übermäßige Kreditaufnahme. Der letzte Bundeshaushalt ohne Neuverschuldung stammt aus dem Jahre 1969. Seitdem türmen sich die Schulden und verringern den Handlungsspielraum des Parlaments.

Allein der Bund kommt auf Verbindlichkeiten von 1080 Milliarden Euro. Er zahlt dafür über 40 Milliarden Euro an Zinsen pro Jahr, das ist der zweitgrößte Ausgabenposten nach dem Etat für Arbeit und Soziales. Über die Zinsausgaben kann der Bundestag nicht mehr befinden, er muss sie beschließen, sonst ist die Bundesrepublik pleite. Das Gleiche gilt für die Gehälter der Beamten. Anders als in den USA müssen die in jedem Fall ausgezahlt werden, egal wie die Abgeordneten über den Etat abstimmen. Durch früher beschlossene und weiterhin gültige Gesetze sind ohnehin große Teile des Haushalts festgelegt.

Tatsächlich können die Abgeordneten nur über etwa zehn Prozent des Haushalts frei entscheiden. Und auch die sind meist von den Ministerien vorgegeben. In der Schlusssitzung des Haushaltsausschusses, in der die Etat-Experten wirklich etwas zu sagen haben, schrumpft die disponible Masse auf einige Milliarden des rund 300 Milliarden Euro umfassenden Etats. Das heißt: die Parlamentarier haben gerade einmal Macht über ein Prozent der Ausgaben — welch eine Diskrepanz zum ihrem angeblichen Budgetrecht.

Mit der Übertragung von Kompetenz auf die Europäische Union wird die Macht der Parlamentarier weiter geschwächt. So muss der Bundestag die Kriterien des europäischen Stabilitätspakts einhalten. Tut er das nicht, wird übrigens die Exekutive bestraft. Den blauen Brief erhält nicht der Haushaltsausschuss, sondern der Bundesfinanzminister.

Prüfung bei der EU

Seit diesem Jahr muss die Bundesregierung auch noch den Haushaltsplan für das kommende Jahr der EU-Kommission zur Prüfung vorlegen. Immerhin dürfen die Parlamente noch entscheiden, ob sie die Änderungen der Kommission akzeptieren oder nicht. Nach den Plänen von Kanzlerin Angela Merkel und dem französischen Präsidenten Nicolas Sarkozy sollen die Parlamente jedoch in Zukunft eine freiwillige Selbstverpflichtung eingehen. Dann müssen sie die Änderungen komplett umsetzen. Brüssel würde den Haushalt genehmigen, das Parlament wäre vollends entmachtet.

Es scheint, dass die Bundestagsabgeordneten das in ihrer Mehrheit fast klaglos hinnehmen. Ja, sie sind bereit, diese Kompetenzen von sich aus abzugeben — wie bei den groß angelegten Rettungspaketen für finanzschwache Staaten wie Griechenland, Portugal und Irland. Einzig das Bundesverfassungsgericht kämpft gegen den schleichenden Kompetenzverlust und gibt dem Bundestag wenigstens eine Teilsouveränität zurück.

Ausweg: Europäischer Bundesstaat

Auf Dauer wird auch dieser Widerstand gebrochen werden. Wenn jedoch mehr und mehr die Institutionen in Brüssel entscheiden, besteht ein gewaltiges Demokratiedefizit: Diejenigen, die bezahlen, bestimmen nicht über die Verwendung der Gelder. Das wäre der Rückfall ins Kaiserreich. Einziger Ausweg: ein europäischer Bundesstaat. Wenn das Budgetrecht vom Europäischen Parlament wahrgenommen wird — mit allen Rechten, die eine nationale Volksvertretung hat — entsteht eine neue Demokratie auf höherer Ebene, die Vereinigten Staaten von Europa. Das wäre das Ende des Nationalstaats.

(RP)
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