Prozess in Köln Gericht hat Bedenken gegen Verkauf von Stefan Raabs Anteilen an Brainpool

Köln · Das Landgericht Köln hat möglicherweise konzernrechtliche Bedenken gegen den geplanten Verkauf der Anteile von Stefan Raab an der Produktionsfirma Brainpool.

 Moderator und Fernsehproduzent Stefan Raab (Archivbild)

Moderator und Fernsehproduzent Stefan Raab (Archivbild)

Foto: dpa, car_awi lof

Dies ist aber nur ein vorläufiger Zwischenstand aus einer Verhandlung am Donnerstag, eine Entscheidung wurde noch nicht getroffen.

Im März hatte der frühere Entertainer seine Beteiligung von 12,5 Prozent an der Kölner Firma an den französischen Fernsehproduzenten Banijay verkauft. Dagegen erwirkte Brainpool-Gründer Jörg Grabosch jedoch eine einstweilige Verfügung.

Das Gericht habe die Parteien nun zu Vergleichsgesprächen aufgefordert, sagte eine Gerichtssprecherin am Donnerstag. Bis zum 9. August sollen sie mitteilen, ob sie sich außergerichtlich einigen konnten. Falls das nicht gelingt, will das Gericht am 23. August eine Entscheidung verkünden. Grabosch will auch seine Abberufung als Geschäftsführer verhindern, doch hier sieht das Gericht eher weniger Chancen.

Raab war Ende 2015 vom Bildschirm verschwunden. Seit Ende der 90er Jahre hatte Brainpool dem 51-Jährigen mit vielen ProSieben-Sendungen den Weg zu großer Popularität geebnet. Heute produziert Brainpool Formate wie „Schlag den Henssler“, „Pussy Terror TV“ mit Carolin Kebekus und „Pastewka“. Mit Raabs Anteilen hätte Banijay die Mehrheit an Brainpool: 62,5 Prozent.

(hsr/dpa)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort