Trotz Sonderöffnungsregelungen Lebensmittelgeschäfte bleiben Karfreitag und Ostersonntag geschlossen

Frankfurt · Karfreitag und Ostern sind die beiden höchsten christlichen Feiertage. Ausnahmsweise gilt für Supermärkte in diesem Jahr eine Sonderöffnungsregelung. Die großen Einzelhandelskonzerne Deutschlands haben dennoch größtenteils beschlossen, ihre Geschäfte nicht zu öffnen.

 Die Kasse eines Supermarkts mit Corona-Schutzmaßnahmen.

Die Kasse eines Supermarkts mit Corona-Schutzmaßnahmen.

Foto: dpa/Christian Charisius

Trotz Sonderöffnungsregelungen für den Lebensmitteleinzelhandel während der Corona-Pandemie bleiben die Supermärkte in den meisten Bundesländern an Karfreitag und Ostersonntag geschlossen. Das ergab eine Umfrage des Evangelischen Pressedienst (epd) unter den 16 Bundesländern und den Einzelhandelskonzernen Rewe, Edeka, Aldi und Lidl.

Nur in wenigen Bundesländern besteht rechtlich die Möglichkeit, dass Läden öffnen. Darunter sind Brandenburg und das Saarland. Im Saarland dürfen Supermärkte und Lebensmittelläden zwischen 10 und 15 Uhr öffnen. In Schleswig-Holstein dürfen am Karfreitag und an Ostermontag nur Apotheken und Tankstellen öffnen, am Ostersonntag aber auch Lebensmittelmärkte. In Nordrhein-Westfalen gilt das laut Wirtschaftsministerium nur für Apotheken.

Allerdings öffnen die Einzelhandelskonzerne ihre Geschäfte auch dort nicht, wo eine Öffnung möglich wäre. Rewe, Edeka, Lidl, Aldi Nord und Aldi Süd teilten dem epd mit, ihre Läden blieben geschlossen. „Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter brauchen Ruhepausen, um Kräfte zu sammeln, sich zu erholen, Zeit mit ihren Partnern und Familien zu verbringen“, erklärte Aldi Nord. Daher plant das Unternehmen keine Verlängerung der Öffnungszeiten und keinen Sonntagsverkauf auch nicht an den Osterfeiertagen.

Aldi Süd teilte mit, dass man am Gründonnerstag und am Karsamstag die Filialen flächendeckend ab sieben Uhr öffne, um die Einkäufe zeitlich zu entzerren. Alle Konzerne appellierten an die Kunden, ihre Einkäufe gut zu planen und auch schon an den Tagen vor Ostern einzukaufen.

In allen Bundesländern gelten seit Mitte März Verordnungen über den Umgang mit der Corona-Pandemie. Die meisten Bundesländer erlauben seither auch Sonntagsöffnungen zum Beispiel für Lebensmittel- und Drogeriemärkte, von denen aber meist auch kein Gebrauch gemacht wird. In der vergangenen Woche hatte es in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz eine Debatte über eine mögliche Öffnung der Läden an Karfreitag gegeben. Zunächst hatten die Länder die Ladenöffnung erlaubt, nach Kritik von Kirchen und Gewerkschaften, diese Entscheidung aber zurückgenommen.

Karfreitag und Ostern sind die beiden höchsten christlichen Feiertage. An Karfreitag gedenken Christen dem Kreuzestod Jesu Christi, an Ostern feiern sie seine Auferstehung von den Toten.

(ala/epd)
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