Neuer Verhaltenskodex So will die Unionsfraktion die Maskenaffäre aufarbeiten

Berlin · Die Spitze der Unionsfraktion zieht aus den Vorfällen um die Abgeordneten Nikolas Löbel und Georg Nüßlein Konsequenzen. Die Fraktion hat einen Drei-Punkte-Plan vorgelegt – samt „Verhaltenskodex“.

 Das gemeinsame Logo der CDU/CSU Fraktion im Bundestag. (Archivfoto)

Das gemeinsame Logo der CDU/CSU Fraktion im Bundestag. (Archivfoto)

Foto: dpa/Michael Kappeler

In einem Schreiben an die Mitglieder der Unionsfraktion nennt der Geschäftsführende Fraktionsvorstand drei Punkte, um die Affäre lückenlos aufzuklären. Die Fraktion werde sich einen „Verhaltenskodex“ geben, „der über das, was rein rechtlich von Mitgliedern des Deutschen Bundestags erwartet wird, deutlich hinausgeht. Wir werden innerhalb unserer Fraktion ein Anforderungs- und Sanktionsregime einführen, das definiert, welches Verhalten wir von einem CDU/CSU-Bundestagsabgeordneten erwarten, welche Nebentätigkeiten mit der Mitgliedschaft in unserer Fraktion vereinbar sind und welche nicht“, heißt es in dem Schreiben.

Der dritte Punkt dreht sich um die Transparenz. Hier heißt es: „Wir werden umgehend Vorschläge unterbreiten, mit denen wir die Transparenz von Nebentätigkeiten erhöhen.“ So will der Vorstand den „Grenzwert von 10.000 Euro, ab dem Parteispenden in den Rechenschaftsberichten der Parteien aufgeführt werden müssen, deutlich absenken.“ Details sollen in den kommenden Sitzungswochen folgen. Unterzeichnet haben das Schreiben Unionsfraktionschef Ralph Brinkhaus (CDU) und der Landesgruppenvorsitzende der CSU im Bundestag, Alexander Dobrindt.

Der Mannheimer CDU-Bundestagsabgeordnete Löbel und sein CSU-Kollege Nüßlein zogen derweil weitere Konsequenzen. Beide traten am Montag aus ihrer Partei aus. Löbel zog sich zudem umgehend aus dem Parlament zurück. Er hatte eine Beteiligung an Geschäften mit Corona-Schutzmasken bestätigt. Seine Firma kassierte demnach Provisionen von rund 250.000 Euro für das Vermitteln von Kaufverträgen über Masken zwischen einem baden-württembergischen Lieferanten und zwei Privatunternehmen in Heidelberg und Mannheim. Gegen Nüßlein ermittelt die Generalstaatsanwaltschaft München wegen des Anfangsverdachts der Bestechlichkeit beim Kauf von Schutzmasken.

(chal/dpa)
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